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Für Bad Salzschlirfs Ex-Bürgermeister Armin Faber endete das Verfahren mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro, von denen 900 Euro als bereits abgegolten gelten. - Fotos: Laura Struppe

FULDA Auch Rolle als Geschäftsführer gestanden

Ex-Bürgermeister Armin Faber wg. fahrlässiger Insolvenzverschleppung verurteilt

04.08.21 - Der Fall des insolventen Hotelbetriebs "Badehof" in Bad Salzschlirf beschäftigt Gerichte seit fast einem Jahrzehnt. Schon mehrfach musste sich der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Armin Faber zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft äußern, die Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ignoriert und die unausweichliche Insolvenz verschleppt zu haben. Am Dienstag verurteilte ihn das Landgericht wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung nun zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 90 Euro. Davon werden 10 Tagessätze wegen der extrem langen Verfahrensdauer als bereits abgegolten angerechnet. Armin Faber muss aber auch noch die Kosten des Verfahrens tragen.

Die Wirtschaftskammer des Landgerichts unter Voritz von Richter Josef Richter ...

Armin Faber hatte jetzt zum ersten Mal eingeräumt, dass er quasi als alleiniger Geschäftsführer des Badehof fungiert hatte, obwohl sein mittlerweile verstorbener Bruder Norbert diese Position formal innehatte. Seine Vermischung zweier Ämter, nämlich der des Bürgermeisters und gleichzeitig des faktischen Geschäftsführer des Badehof kostete Faber 2012 auch das Amt des Rathauschefs im kleinsten hessischen Kurort, er trat vor einem drohenden Abwahlverfahren zurück. Ab 2003 war er für zehn Jahre  Chef der Kommune gewesen. Der heute 64-Jährige soll Außenstände, die das Wellness-Hotel Badehof der Gemeinde schuldete, nicht eingetrieben haben. Ihm und seiner Familie gehörte selbst ein Anteil des Vier-Sterne-Traditions-Hotels mitten in Bad Salzschlirf. Er habe die im Badehof erhobene Kurtaxe nicht ordentlich abgeführt, sei der Gemeinde Strom-, Wasser und Müllgebühren für das Hotel schuldig geblieben und habe den Vermögensinteressen der Gemeinde zuwidergehandelt, wodurch ein sich vergrößernder Schaden von zuletzt fast 300.000 Euro entstanden sei, hieß es in der ersten Anklage. 

Faber glaubte, die Gemeinde werde ihre Forderung nicht geltend machen

Verteidiger Rudolf Karras konstatierte: "Der Fall ist nicht schön und kein Ruhmesblatt ...

Faber hatte nach eigener Aussage darauf vertraut, dass die Gemeinde ihre Forderung von 120.000 Euro an Stromkosten nicht geltend machen würde, um dem Fortbestand des Badehofs als "Herzstück des Kurortes" und damit dessen Prosperität nicht zu gefährden. Das Landgericht unter Vorsitz von Richter Josef Richter sah es jetzt jedoch als erwiesen an, dass Faber spätestens im Februar 2012 gesetzlich verpflichtet gewesen wäre, Insolvenz anzumelden. Nach der ersten Anklageerhebung im August 2013 hatte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Fulda Faber bereits wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt, ihn aber im Übrigen – wegen des mit der Anklage ebenfalls erhobenen Vorwurfs der Untreue –freigesprochen. Auf die hiergegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft Fulda hatte der Bundesgerichtshof das Urteil am 23.08.2017 aufgehoben, das Verfahren wegen des Vorwurfs der Untreue eingestellt und es zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 

"Die Doppelstellung war Ihr entscheidender Fehler!"

Der Staatsanwalt Jan Peter Hofmann sah eine vorsätzliche Insolvenzverschleppung ...

Wie der Richter in seiner Urteilsbegründung ausführte, hatte es eine Verständigung zwischen den Parteien gegeben, der zufolge eine Geldstrafe verhängt werden könne, wenn der Angeklagte ein Geständnis ablege. Zum ersten Mal räumte der 64-Jährige daraufhin ein, dass er tatsächlich als Geschäftsführer des Badehofs gehandelt habe. "Diese Doppelstellung war Ihr entscheidender Fehler, was Sie ja auch eingeräumt haben", konstatierte Richter Josef Richter. Sein Geständnis habe das Verfahren nun erheblich abgekürzt, auf die neuerliche Vernehmung von Zeugen konnte so verzichtet werden. Dem hoch verschuldeten 64-Jährigen, der jetzt als Geschäftsführer einer Klinik arbeitet, war sicher besonders wichtig, dass der Richter feststellte, er habe kein Geld in die eigene Tasche gewirtschaftet. (Carla Ihle-Becker)+++


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