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"Alle für den Danni" - da sind sich die Teilnehmer einig. - Fotos: Carina Jirsch

KIRTORF Netzwerk "Danni lebt"

Begehung im Wasserschutzgebiet - Mängel beim Ausbau der A49 moniert

13.08.21 - Es sollte ein Gespräch mit dem hessischen Verkehrs- und Wirtschaftsminister Tarek Al Wazir über den Ausbau der A 49 bei einem Ortstermin werden, doch der hatte den Termin kurzfristig abgesagt. Eingeladen waren zum Austausch über Mängel beim Wasserschutz beim Ausbau der A49 auch der Leiter der Planfeststellungsbehörde Günther Herrmann und der Dezernatsleiter für Gewässerschutz und Hochwasserschutz, Dirk Wamser zu einer Ortsbegehung am geplanten Regenrückhaltebecken am Schmitthof in Lehrbach in Kirtorf.

Alsfelder Diplom-Biologe Dr. Wolfgang Dennhöfer (Vertreter des BUND Vogelsberg) ...

Baustelle

Bei dem Ortstermin sollte auf die Dringlichkeit der Rücknahme der wasserrechtlichen Genehmigungen hingewiesen werden, die nach Meinung des Netzwerks 'Danni lebt' dem Land Hessen jederzeit möglich wäre. Das geplante Regenrückhaltebecken am Schmitthof liegt innerhalb der Wasserschutzzone II in einem Gebiet mit hohem Starkregenindex und außerdem in einem Überschwemmungsgebiet, das bereits im letzten Jahr von Überflutung betroffen war. Die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) habe auf die von den Kritikern bereits damals geäußerte Sorge mit dem Argument entgegnet, in dem Regenrückhaltebecken werde das anfallende Wasser vor Einleitung in die Gewässer gereinigt und auch eventuell auslaufende Kraftstoffe würden aufgefangen. Zudem werde kein auf der A 49 anfallendes Regenwasser innerhalb der Wasserschutzzone II in die Gewässer eingeleitet.

Doch mit dieser Aussage gaben sich die Kritiker des Projekts nicht zufrieden: Denn seitens der DEGES sei unerwähnt geblieben, dass die Reinigung nur fünf bis 75 Prozent der Schadstoffe zurückhalte. Auf der entsprechenden 
Schautafel sei nachträglich berichtigt worden, dass die monierte Einleitung der Abwässer durchaus in der Wasserschutzzone II erfolge. Die Einleitungsstelle an der Todtenmühle liege dabei keineswegs "am Rande der
Wasserschutzzone II", wie im Planfeststellungsbeschluss behauptet, sondern fast 500 Meter von deren Rand entfernt nahezu mittig. Die Begründung, dass die Einleitung an dieser Stelle unschädlich sei, "da das gegebenenfalls verschmutzte Wasser in Fließrichtung der Klein aus der Wasserschutzzone II herausgeführt wird", lasse außer Acht, dass sich der über zwei Kilometer lange Wasserweg bis zur Wasserschutzzone III in einem riesigen Überschwemmungsgebiet befindet und dass sich die Fließrichtung in Hochwassersituationen umkehren kann.

Selbst in dem Gutachten der ahu GmbH Wasser Boden Geomatik vom November 2020, das bisher benutzt wurde, um zu behaupten, mit dem Ausbau und Betrieb der Autobahn wäre keine Verschlechterung der Wasserqualität verbunden, müsse zugegeben, dass im Fall von Hochwasser "(potenziell belastetes) Wasser aus der Klein in den Grundwasserleiter versickert." Dieser Umstand macht nach Ansicht der Ausbau-Gegner - ebenso wie die erwiesene Zunahme von Starkregenereignissen - eine sofortige Umplanung der Ableitungen erforderlich. (pm)+++


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