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Aufgrund steigender Inzidenzen hat der Landkreis Fulda nun eine Allgemeinverfügung erlassen - Symbolfoto: Pixabay

FULDA Was jetzt wieder erlaubt ist und was nicht

Ab Montag gilt im Landkreis Fulda: 3G-Regel für Innenräume

19.08.21 - Die Inzidenz im Landkreis Fulda liegt am Mittwoch bei 56,5. Die Zahl der Fälle hat in den vergangenen Tagen deutlich zugenommen. Entsprechend des Eskalationskonzeptes des Landes Hessen bereitet der Landkreis Fulda aktuell eine Allgemeinverfügung vor, die ab Montag, 23. August, gültig ist.

Die Anzahl der Corona-Fälle hat in den vergangenen Tagen vor allem bei Personen im Alter unter 50 Jahren zugenommen. Besonders viele Fälle gibt es bei den 10- bis 30-Jährigen. Die Hälfte der Infektionen kann auf Ansteckungen im privaten Umfeld, circa 20 Prozent auf Reiserückkehrer zurückgeführt werden. Ausbrüche in Betrieben oder Einrichtungen sind aktuell nicht nachweisbar.

Aus diesem Grund gelten auf Basis des Eskalationskonzeptes des Landes Hessen ab Montag weitere Regeln im Landkreis Fulda:

Die 3G-Regel: Geimpft, getestet, genesen! Symbolfoto: Pixabay

- Der Einlass in geschlossene Räume bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen, Kulturangeboten, in der Innengastronomie, in Freizeiteinrichtungen und Sportstätten (Fitnessstudio, Hallenbäder, Sporthallen), bei körpernahen Dienstleistungen, in Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie in Spielbanken, Spielhallen und Wettvermittlungsstellen ist nur für geimpfte, getestete und genesene Personen erlaubt (3G-Regel). Dies gilt auch für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen.

- In Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen müssen nicht geimpfte und nicht genesene Gäste bei Anreise und bei längeren Aufenthalten zweimal pro Woche einen Negativnachweis vorlegen.

- Da der Landkreis über der Inzidenz von 50 liegt, gilt weiterhin, dass Veranstaltungen, Kulturangebote und größere Zusammenkünfte auf 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen – jeweils zuzüglich Geimpfte und Genesene – beschränkt werden. In Gedrängesituationen, in denen Mindestabstände nicht eingehalten werden können – wie in Warteschlangen oder Einlasssituationen – muss eine medizinische Maske getragen werden.

Landrat Bernd Woide (re.) und Gesundheitsdezernent Frederik Schmitt (li.) appellieren ...Archivfoto: O|N/Hendrik Urbin

"Der Königsweg aus der Pandemie ist und bleibt die Impfung. Die aktuelle Impfquote der Erstimpfungen im Landkreis Fulda liegt derzeit bei 62,8 Prozent und bei den Zweitimpfungen bei 58,3 Prozent. Die Impfung ist jederzeit und ohne Termin im Impfzentrum möglich. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund der Empfehlung der Ständigen Impfkommission für die Impfung der Jugendlichen ab zwölf Jahren. Unser Appell: Nutzen Sie die Impfangebote", sagen Landrat Bernd Woide und Erster Kreisbeigeordneter Frederik Schmitt.

"Lassen Sie sich impfen" Symbolfoto: O|N/Carina Jirsch

Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren – sowie alle anderen Bürgerinnen und Bürger – haben die Möglichkeit, jeden Tag von 9 bis 18 Uhr ohne Termin ins Impfzentrum nach Fulda zu kommen. Für die Impfung steht für jeden der Impfstoff von Biontech/Pfizer bereit. 12- bis 15-Jährige sollten einen Erziehungsberechtigten mit ins Impfzentrum bringen. 16- und 17-Jährige benötigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Aufgrund der größeren Nachfrage durch die aktualisierte Empfehlung der STIKO kann es vereinzelt zu Wartezeiten im Impfzentrum kommen. (pm) +++


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