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Ab heute gelten im Landkreis Fulda neue Corona-Regeln - Symbolfoto: O|N/Hendrik Urbin

FULDA Spahn will 50er-Inzidenz streichen

Allgemeinverfügung: 3G-Regel im Landkreis Fulda greift ab heute

23.08.21 - Trotz der neusten Zahlen des Robert-Koch-Instituts, also keine neuen Corona-Infektionen im Landkreis Fulda in den letzten 24 Stunden und einer sinkenden Inzidenz von 81,1, greifen ab heute die verschärften Corona-Regeln. Grund dafür: Fulda zählt zu den Spitzenreitern in ganz Hessen. 

Entsprechend des Eskalationskonzeptes des Landes Hessen tritt die achte Allgemeinverfügung des Landkreises Fulda ab Montag, 23. August, in Kraft. Diese beinhaltet unter anderem: 

- Der Einlass in geschlossene Räume bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen, Kulturangeboten, in der Innengastronomie, in Freizeiteinrichtungen und Sportstätten (Fitnessstudio, Hallenbäder, Sporthallen), bei körpernahen Dienstleistungen, in Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie in Spielbanken, Spielhallen und Wettvermittlungsstellen ist nur für geimpfte, getestete und genesene Personen erlaubt (3G-Regel). Dies gilt auch für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen.

- In Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen müssen nicht geimpfte und nicht genesene Gäste bei Anreise und bei längeren Aufenthalten zweimal pro Woche einen Negativnachweis vorlegen.

Die Corona-Impfung ist der Weg aus der Pandemie Symbolfoto: O|N/Martin Engel

- Da der Landkreis über der Inzidenz von 50 liegt, gilt weiterhin, dass Veranstaltungen, Kulturangebote und größere Zusammenkünfte auf 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen – jeweils zuzüglich Geimpfte und Genesene – beschränkt werden. In Gedrängesituationen, in denen Mindestabstände nicht eingehalten werden können – wie in Warteschlangen oder Einlasssituationen – muss eine medizinische Maske getragen werden.

Hier können Sie die achte Allgemeinverfügung des Landkreises Fulda im Detail nachlesen.

Spahn will 50er-Inzidenz streichen

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) äußerte sich jetzt zum Corona-Infektionsschutzgesetz und sprach sich dafür aus, die Inzidenz-Marke von 50 aus dem Gesetz streichen zu wollen. "Die 50er-Inzidenz im Gesetz, die hat ausgedient", sagte Spahn am Montag im ZDF-"Morgenmagazin". Begründung: Dieser Inzidenzwert – nicht mehr als 50 neue Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen – habe für eine ungeimpfte Bevölkerung gegolten.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Archivfoto: O|N

Auf Twitter postete er am Montagmorgen: "Die 50er-Inzidenz hat ausgedient. Armin Laschet hat Recht: Sie war der Maßstab bei einer ungeimpften Bevölkerung. Mein Vorschlag ist, sie aus dem Gesetz zu streichen. Als neuer Parameter gehört die Zahl der ins Krankenhaus aufgenommen COVID-Patienten ins Gesetz. Denn entscheidend ist, wie stark unser Gesundheitssystem durch Corona noch belastet wird. Danach sollten wir unsere Maßnahmen ausrichten." 

Einige Bundesländer haben ihren Fokus bereits von der Inzidenz abgerückt. Ob und wann Hessen nachziehen wird, ist noch unklar. (nb) +++


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