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Der Angeklagte wird zur Urteilsverkündung ins Gericht geführt - Fotos: Jonas Wenzel/Yowe

FULDA Mit 14 Messerstichen getötet

23-Jähriger muss wegen Totschlag an Vater seiner Exfreundin acht Jahre in Haft

04.09.21 - Acht Jahre muss der 23-Jährige ins Gefängnis, der am Freitagmittag wegen Totschlags an dem Vater seiner Ex-Freundin angeklagt war. "Am Rosenmontag dieses Jahres hat sich in Eiterfeld eine Familientragödie ereignet", begann Richter Josef Richter seine Urteilsbegründung, nachdem er das Urteil wegen Totschlags verkündet hatte. Nach den Plädoyers hatte sogar ein möglicher Freispruch im Raum gestanden, weil der Angeklagte, der den kompletten Prozess über schwieg, gegenüber der Polizei angegeben hatte, er habe in Notwehr gehandelt. Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Josef Richter

Doch das Gericht kam nach Auswertung aller Beweise zu einem anderen Schluss. Zwar habe das spätere Opfer den Angeklagten verbal provoziert, doch hätten sich keinerlei Indizien dafür finden lassen, dass er mit einer Holzlatte oder dem Teil eines Bettes auf den jungen Mann eingeschlagen habe. Dagegen sei erwiesen, dass dieser mit einem Messer 14-mal auf den 43-Jährigen eingestochen und ihn tödlich verletzt habe, so der Richter. Die angebliche Notwehr wertete das Gericht als bloße Schutzbehauptung.

Täter und Opfer wohnten mit dessen 18-jähriger Tochter und deren Halbschwester gemeinsam in dem Haus in Buchenau. Das junge Paar hatte sich nach Vorwürfen der Tochter gerade getrennt. Sie hatte ihrem Freund vorgeworfen, er habe sie im Schlaf sexuell missbraucht, was dieser schließlich auch eingeräumt hatte. Nachdem der junge Mann mit Suizid gedroht hatte, wandte sich die Tochter völlig überfordert an ihren Vater, der verständlicherweise äußerst aufgebracht war. Er forderte den Angeklagten auf auszuziehen und veranlasste bis dahin eine räumliche Trennung innerhalb des Hauses. Am Tatabend ging er schließlich alkoholisiert in dessen Zimmer. 

Was dort geschah, weiß nur der Angeklagte, der aber schweigt. Die Tochter hörte im Zimmer darunter einen Schlag, der mutmaßlich daher rührte, dass die beiden Kontrahenten bei einem Kampf aufs Bett fielen, das dadurch zusammenbrach. Die Kammer sah als erwiesen an, dass der Angeklagte über dem Opfer lag und wahllos mit dem Messer auf dessen Körper einstach. Zu dessen Tod führte schließlich die Verletzung der Arterie des Oberschenkels - er verblutete. 

Bei der Tat sei der Angeklagte in vollem Umfang schuldfähig gewesen, es läge weder ein Drogenrausch noch eine psychische Erkrankung oder eine hochgradige Affekthandlung vor, argumentierte das Gericht. Gegen letzteres spreche auch sein ruhiges und strukturiertes Nachtatverhalten. Es handele sich auch nicht um einen minderschweren Fall, begründete der Richter das Strafmaß von acht Jahren.

Nebenklägerin ist die Tochter des Opfers

Dem 23-Jährigen gab der Richter schließlich mit auf den Weg, er solle sich seiner Schuld stellen. "Sie haben gesehen, welche Abgründe sich auftun, wenn man seinem Zorn freien Lauf lässt. Sie können die Tat nicht mehr wieder gutmachen, aber Verantwortung dafür übernehmen, damit helfen Sie auch den Schwestern, die unter dem Tod ihres Vaters leiden", so Richter Josef Richter. (Carla Ihle-Becker)+++


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