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Dieser Holztransporter durfte so nicht mehr weiterfahren - Fotos (2): Polizeipräsidium Osthessen

KIRCHHEIM Holztransporter muss stehen bleiben

Großkontrollen der Autobahnpolizei zeigen deutliche Wirkung

18.09.21 - Der am Mittwoch (15.09.) seitens des Hessischen Fernfahrerstammtisches als Präsenzveranstaltung unter Corona-Bestimmungen ausgerichtete Aktionstag zu den Themenschwerpunkten "Technische Unterwegskontrolle und Holztransporte" war außergewöhnlich gut besucht. Auch die Ergebnisse der gleichzeitig durchgeführten Großkontrolle des gewerblichen Güterverkehrs sprachen für sich.

Fernfahrerstammtisch mit Polizeikontrolle auf dem SVG-Autohof in Kirchheim ...Fotos: Hans-Hubertus Braune

Mit einem hohen Kräfteansatz von Polizeibeamten aus Ost- und Nordhessen, Kontrolleuren von Zoll, BAG, Feldjägern der Bundeswehr, Gutachtern der Fachgebiete Technik, Ladungssicherung, Gefahrgut und Containerverkehr wurden im Kontrollzeitraum von 10 Uhr bis 16 Uhr etwa 40 schwere Nutzfahrzeuge und 55 Personen kontrolliert. Aus den Kontrollfeststellungen resultierten 16 Ordnungswidrigkeiten- und eine Strafanzeige. Sieben Fahrzeugkombinationen musste aus Gründen der Abwehr von Gefahren für die Verkehrssicherheit vorübergehend die Weiterfahrt untersagt werden.

Ein Holztransport mit österreichischer Zulassung und rumänischem Fahrer stellte ein relativ neu bestehendes Phänomen im Güterverkehr dar. Der Sattelzug wurde laut Halterangaben in Deutschland im sogenannten "Binnen-Werkverkehr" eingesetzt. Hierbei werden rein innerdeutsche Transporte durch außerdeutsche Unternehmen durchgeführt. Die Besonderheit liegt dabei darin, dass die zu befördernden Güter zuvor von den Transportfirmen angekauft werden. Mit diesem Erwerb des Transportgutes fallen die Beförderer momentan nicht mehr unter die Vorgaben des Güterkraftverkehrsgesetzes und der sogenannten "Kabotageverordnung." Diese Vorschriften begrenzen unter anderem die Anzahl innerdeutscher Transporte durch ausländische Unternehmen, um auch deutschen Transportunternehmen weiterhin einen Zugang zum heimischen Markt zu sichern. Durch den beschriebenen Binnen-Werkverkehr wird diese Beschränkung für ausländische Beförderer jedoch ausgehebelt und umgangen.

Weil der kontrollierte Holztransport darüber hinaus ernsthafte Ladungssicherungsmängel aufwies, musste ihm die Weiterfahrt durch die Autobahnpolizei Bad Hersfeld untersagt werden. Da der beanstandete Sattelzug selbst nicht über einen Ladekran verfügte, wurde durch den österreichischen Halter am Folgetag zur verkehrspolizeilich angeordneten Umladung und Nachsicherung ein weiterer Holztransportzug mit Ladekran herangeführt. Bei der Abnahme der Umladearbeiten stellte die Polizei hier allerdings auch an dem Ersatzfahrzeug erhebliche Mängel fest, die einerseits vor Wiederantritt der Fahrt behoben werden mussten, andererseits, genau wie bei dem zuvor beanstandeten Holztransport, für den Fahrer eine Einbehaltung eines Bußgeldes im Rahmen einer Sicherheitsleistung bedeuteten.

Die verkehrspolizeiliche Feststellung erheblicher Kabotageverstöße bei einem weiteren Transport aus dem benachbarten EU-Ausland führten zur Einbehaltung einer vergleichsweise hohen Sicherheitsleistung im mittleren vierstelligen Euro-Bereich.

Ebenfalls als herausragendes Kontrollergebnis stellten sich die Verstöße bei einem kontrollierten litauischen Autotransport dar. Dieser war mit abgelaufenen litauischen Überführungskennzeichen unterwegs und gleichzeitig völlig überladen. Anstatt der zulässigen sieben bis maximal acht Pkw, hatte dieser Transport neun Pkw geladen und war damit zu lang und auch zu hoch. Auch gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten war seitens des Fahrers massiv verstoßen worden. Dem Fahrer wurde neben der vollständigen Entladung des nicht zugelassenen Transportes auch eine Zwangspause verordnet. Vor Gestattung der Weiterfahrt muss zudem für eine ordnungsgemäße Zulassung gesorgt werden. Gegen den Fahrer wurde Strafanzeige erstattet. Eine spezielle Lkw-Parkkralle wurde als polizeiliches Sicherungsmittel an dem vorübergehend stillgelegten Transport angelegt.

Viele Auffälligkeiten

Als erwähnenswert stellten sich auch technische Mängel an den Rädern eines polnischen Sattelzuges dar, die auch zur Untersagung der Weiterfahrt führten. Nach Räderwechsel und Instandsetzung am Kontrollort konnte die Weiterfahrt dann gestattet werden.

Abschließend bleibt ein mit Gefahrgütern beladener Transport aus der Tschechischen Republik zu nennen, der diese Gefahrgüter teilweise völlig ungesichert beförderte. Nach erfolgter Nachsicherung wurde auch hier beim Fahrer ein dreistelliges Bußgeld als Sicherheitsleistung einbehalten. Ebenfalls mit einem hohen dreistelligen Bußgeld wird der deutsche Verlader dieses Gefahrgutes rechnen müssen.

Die Bereiche "Technik und Ladungssicherung" gelten unter dem Kontrollpersonal als "verkehrspolizeiliche Dauerbrenner". Verstöße in diesen Bereichen stellen gerade im Schwerverkehrsbereich häufig ein nicht zu unterschätzendes Gefährdungspotenzial für andere Verkehrsteilnehmer dar. Aus diesem Grund wird die osthessische Polizei hier weiter ganz genau hinsehen und regelmäßige Kontrollen durchführen. (pm) +++


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