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Im Bild von links: Bürgermeister Florian Fritzsch, Lena Kunigk, Regierungspräsidium Kassel, Obere Wasserbehörde, Dr. Katharina Ettwig, Büro BIL und Sebastian Pfeifer, Firma Wende - Fotos: privat

GROßENLÜDER Start für die Renaturierung

Maßnahmen zur Gewässerentwicklung an Lüder und Altefeld

24.09.21 - Die Gemeinde Großenlüder und das Land Hessen (vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel – Obere Naturschutzbehörde) haben 2016 eine Vereinbarung zur Gewässerrenaturierung entlang der Lüder und der Altefeld unterzeichnet. Nach mehreren Jahren der Planung und Genehmigung kann in diesem Jahr mit den ersten Umsetzungsarbeiten begonnen werden. Die Maßnahmen dienen dem Naturschutz, dem Hochwasserschutz und verbessern die Gewässerökologie.

Im Mittelpunkt der Renaturierung stehen verschiedene Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit an Wehren, an denen das Wasserrecht nicht mehr genutzt wird (Wehr in Kleinlüder, Große Mühle, Wiesenmühle und Wahlemühle). Gleichzeitig wurden weitere Gewässerentwicklungsmaßnahmen in die Vereinbarung aufgenommen, die im Maßnahmenprogramm zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und im Maßnahmenplan des FFH-Gebietes aufgeführt sind. Es handelt sich dabei um Bereiche der Lüder, wie auch der Altefeld, die in ihrer Gewässerstruktur beeinträchtigt sind.

Durch die vorgesehenen Gewässeraufweitungen an der Lüder und der Altefeld entstehen deutlich verbreiterte Abflussmöglichkeiten. Die Lüder ist aufgrund der Uferbefestigungen und der dadurch erhöhten Strömungsgeschwindigkeit stark eingetieft. Als Maßnahme wird die Uferbefestigung entfernt und das Ufer abgeflacht, vorhandene Ufergehölze bleiben als Inseln erhalten. Durch die wechselnden Strömungsgeschwindigkeiten bei Niedrig-, Mittel- und Hochwasser entstehende Eigendynamik des Gewässers werden sich unterschiedliche Strukturen in und am Gewässer entwickeln, wie dies auch in natürlichen (Mittelgebirgs-)Gewässerlandschaften der Fall ist. An Lüder und Altefeld sind jeweils an drei Stellen Gewässerentwicklungsmaßnahmen vorgesehen.

An der Großen Mühle wird ein Umgehungsgerinne hergestellt, um einen größeren Gewässerabschnitt der Lüder für Gewässerorganismen wieder durchgängig zu gestalten. Im Rahmen der Planung waren die Brücke der Bundesstraße sowie vorhandene Quellaustritte zu berücksichtigen.

Zusammenhang mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Nach der Wasserrahmenrichtlinie sind der Bund und das Land verpflichtet, die Flüsse und Seen in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Das Land Hessen hat drüber hinaus die Aufgabe, Maßnahmen durchzuführen, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von NATURA 2000-Gebieten geeignet und erforderlich sind. Zuständig für die Umsetzung ist der für die Gewässerunterhaltung Verantwortliche (hier die Gemeinde Großenlüder). Mit dieser Umsetzung der Maßnahmen kommt die Gemeinde Großenlüder ihren Verpflichtungen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer in ihrem Zuständigkeitsbereich nach.

Land Hessen finanziert Maßnahmen zu 100 Prozent

Da dieser Bereich gleichzeitig zum FFH-Gebiet "Lüder mit Zuflüssen" gehört und die Renaturierung auch die Umsetzung der FFH-Richtlinie fördert, wird die Maßnahme aus Mitteln des Landes Hessen zu 100 Prozent finanziert. (pm) +++


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