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Trotz Verdacht auf Corona in die Schule? Keine gute Idee! - Symbolbilder: pixabay

BAD HERSFELD Teures Versäumnis

300 Euro Bußgeld für Mutter, die Kind mit Corona in die Schule schickt

03.11.21 - Ein eher ungewöhnlicher Grund für ein Bußgeldverfahren wurde am Montag vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld verhandelt. Eine Mutter hatte ihre achtjährige Tochter vor den Sommerferien dieses Jahres in die Schule geschickt, obwohl das Kind vorher positiv auf eine Corona-Infektion getestet worden sei, - so der Tatvorwurf gegen die Frau. Sie und das Kind hätten sich sofort absondern und in Quarantäne begeben müssen, um niemanden anzustecken. Wegen dieser Ordnungswidrigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz sollte die Mutter 500 Euro Bußgeld zahlen. Doch die Frau wollte das nicht einsehen und legte Widerspruch gegen den Bescheid ein. 

Familien werden vielerorts  dazu aufgerufen, ihre Kinder zu Hause, also vor dem Gang in die Schule oder Kita, auf das Coronavirus zu testen. Dafür werden Schnelltests für den Eigengebrauch eingesetzt. So sollen positive Fälle gar nicht erst in Kontakt mit anderen kommen. Das funktioniert jedoch nur, wenn entsprechend des Ergebnisses gehandelt wird. Dass das nicht immer der Fall ist, zeigt dieser Fall. In der Verhandlung am Amtsgericht Bad Hersfeld erklärte die Frau am gestrigen Montag, sie habe an besagtem Tag im Juli 2021 sowohl sich selbst als auch ihre Tochter bei sich zuhause mit einem privaten Schnelltest auf das Coronavirus getestet. Ihr eigener Befund sei laut Test positiv gewesen, während das Ergebnis der Testung bei ihrer Tochter negativ gewesen sei. Zur Sicherheit habe sie dann veranlasst, dass das Kind noch einen PCR-Labortest machte. Dessen Ergebnis stand aber am darauffolgenden Tag noch aus, deshalb habe sie sich dazu entschlossen, die Tochter auch weiter zur Schule zu schicken. Das Kind war allerdings tatsächlich ebenfalls mit dem Coronavirus infiziert. Einen Strafbefehl über 500 Euro wollte die Mutter trotzdem nicht akzeptieren – sie legte Widerspruch ein.

Dass dieses Verhalten fahrlässig war und einen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz darstellte, sah die Mutter im Lauf der Verhandlung am Montag schließlich auch ein und räumte ein, damals einen Fehler gemacht zu haben.  Dass die Strafe nicht höher ausfiel, liegt an der Reue der Beschuldigten. Deshalb reduzierte der Richter schließlich die Höhe des verhängten Bußgeldes auf 300 Euro. (ci)+++


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