Archiv
Im öffentlichen Nahverkehr gilt ab Mittwoch auch die 3G-Regelung. - Symbolbild: O|N/Luisa Diegel

REGION Nach Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Ab Mittwoch gilt im öffentlichen Nahverkehr die 3G-Regelung

24.11.21 - Härtere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten ab Mittwoch auch im öffentlichen Nahverkehr: Nachdem in der vergangenen Woche das Infektionsschutzgesetz geändert wurde, tritt im öffentlichen Nahverkehr nun auch die 3G-Regelung in Kraft. Fahrgäste müssen demnach geimpft, genesen oder getestet sein - konsequente Kontrollen sind allerdings schwer umsetzbar.

Die Fahrgäste müssen einer der drei behördlichen Vorgaben erfüllen: 

  • Vollständig geimpft (die letzte notwendige Impfdosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen)
  • Genesen (nicht länger als 180 Tage)
  • Getestet (dokumentierter negativer Antigen-Schnelltest unter Aufsicht (kein Selbsttest) oder PCR-Test, jeweils nicht älter als 24 Stunden)
  • Ausgenommen sind auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern Kinder, die das 6. Lebensjahr nicht vollendet haben, sowie Schüler:innen.
Zur Kontrolle der Regelungen kündigte die Deutsche Bahn indes an: "Das DB Sicherheits- und Kontrollpersonal überprüft stichprobenartig die 3G-Nachweise in den Zügen. Dazu gehören rund 4.200 Mitarbeitende von DB Sicherheit sowie rund 5.000 DB-eigene oder im Auftrag der DB tätige Service- und Kontrollpersonale in S-Bahn-, RE- und RB-Zügen.

Darüber hinaus wird es im Metropolen- und Regional-Verkehr jeweils länderspezifische Sicherheitspartnerschaften zur Durchsetzung der 3G-Regel geben. Wie der NVV beziehungsweise der RMV dazu verfahren wird, ist noch unklar - ein ähnliches Vorgehen ist allerdings zu erwarten.

Weitere wichtige Fragen, die seitens der Deutschen Bahn (DB) beantwortet werden:

Gelten die neuen Regeln auch für Kinder und Jugendliche?

Nein, Kinder, die das 6. Lebensjahr nicht vollendet haben, sowie Schüler:innen sind davon ausgenommen.

Was passiert, wenn ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis erbringen kann bzw. sich weigert, diesen vorzuzeigen?

Sollte ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis vorweisen können, wird das Sicherheits- und Kontrollpersonal darum bitten, am nächsten Halt auszusteigen und den 3G-Nachweis in einer Teststelle nachzuholen. Ein Verstoß gegen die 3G-Regel ist eine Ordnungswidrigkeit, die seitens der Behörden mit einem Bußgeld belegt ist. Sollte die DB einen Beförderungsausschluss aussprechen müssen, kann sie die Bundespolizei bei Problemen um Unterstützung bitten.

Gilt die 3G-Regel auch für das Bordpersonal?

Ja, die Regelung gilt auch für das Service-, Sicherheits- und Kontrollpersonal im Zug.

Darf ich ohne 3G-Nachweis noch jemanden vom Bahnsteig abholen?

Ja. Der 3G-Nachweis ist nur für die Fahrt in den Zügen und Bussen erforderlich.

Kann ich aufgrund der neuen Regelungen mein Ticket stornieren?

Stornierungen sind selbstverständlich im Rahmen der tariflichen Regelungen für viele Tickets möglich. Darüber hinaus gehende Kulanzen sind nicht vorgesehen. (kku)+++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön