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"Die Menschen zum Impfen bewegen": Gutscheine als Dankeschön für den Piks
27.11.21 - Deutschland ist mittendrin in der vierten Corona-Welle. Der Negativ-Rekord von fast 76.000 Neuinfektionen und über 100.000 Toten seit Beginn der Pandemie in Deutschland lassen Forderungen nach einer Impfpflicht nicht leiser werden. Um die Menschen freiwillig zum Impfen zu bewegen, hat sich der Verkehrsverein mit dem DRK in Alsfeld etwas besonders ausgedacht.
"Wir haben zu Beginn des Jahres die Aktion "AlsDankeschön" ins Leben gerufen", beginnt Jürgen Litzka vom Verkehrsverein zu erzählen. Das ist ein Gutscheinheft für die Stadt, in dem 50 Händler und Gastronomen aus Alsfeld Gutscheine im Gesamtwert von 2.500 Euro anbieten. Jeder, der sich gegen das Corona-Virus nun impfen lässt - egal ob Erst,- Zweit- oder Booster-Impfung - bekommt dies als "Belohnung" geschenkt. "Unsere Absicht dabei ist, die Menschen zum Impfen zu bringen - und das belohnen wir mit vielen Dankeschöns", so Litzka im Gespräch mit OSTHESSEN|NEWS.
"Gastronomie und Einzelhandel leiden"
Litzka spricht aufgrund der aktuellen Corona-Situation von einer angespannten Lage bei den Alsfelder Einzelhändlern und Gastronomen. "Dass uns Corona wieder so hart trifft, wie aktuell spürbar, hatten wir auch nicht gedacht. Eigentlich ist man ja davon ausgegangen, dass sich die Sache nach der Impfung wieder langsam beruhigt." Die täglichen Neuinfektionen und volle Intensivstationen sprechen allerdings eine andere Sprache. Die Corona-Maßnahmen wurden wieder verschärft - und das spürt die Stadt Alsfeld. "Wir als Verkehrsverein stehen natürlich hinter dem Einzelhandel. Die Läden dürfen nicht noch einmal schließen." Auch deshalb die Idee mit dem Bonusangebot bei einer Impfung.Und das geht ganz einfach: Durch die Vorlage der Impfbescheinigung kann ein "AlsDankeschön-Bonusheft" ausgehändigt werden - "damit erklärt man sich damit einverstanden, dass die Mitarbeiter ihren Impfstatus zur Kenntnis nehmen, um bei erfolgter Impfung das Bonusheft aushändigen zu können". Eine Überprüfung, ob eine Corona-Impfung erfolgt ist, ist notwendig. "Durch das Vorzeigen der entsprechenden Impfbescheinigung willigt man ein, dass der Impfstatus durch die Mitarbeiter, dem die Bescheinigung gezeigt wird, zur Kenntnis genommen wird."