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In Hessen gelten in vielen Bereichen die 2G-Regel - Symbolbilder: O|N/Carina Jirsch/Hendrik Urbin/Henrik Schmitt

REGION Corona-Schutzverordnung

Neue Regeln ab Sonntag in Hessen: 2G in vielen Bereichen - Übersicht

06.12.21 - In Hessen gelten ab Sonntag die neuen Regeln der Corona-Schutzverordnung. In vielen Bereichen gilt künftig 2G. Das bedeutet: Dort haben lediglich geimpfte und genesene Menschen Zutritt. Zum Beispiel im Einzelhandel. Ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte oder Apotheken und Drogerien. Zudem dürfen sich ungeimpfte Menschen im öffentlichen Raum mit maximale zwei Hausständen treffen.

In den vergangenen Tagen hatten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der geschäftsführenden Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und dem designierten Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) über die aktuelle Situation der Corona-Pandemie gesprochen und einige neue Regeln beschlossen.

Hessen hat die Corona-Schutzverordnung angepasst. Nachfolgend die aktuellen Maßnahmen und Regeln in der Übersicht (Quelle: Hessisches Sozialministerium):

Regelungen für Genesene und Geimpfte: Weiterhin Pflicht zum Maske-Tragen und Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln. Keine Quarantänepflicht nach Reisen oder Kontakt zu Infizierten, Ausnahme: Es bestand Kontakt zu einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante oder Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet

Einheitliche Maskenpflicht: Im Freien: Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Drinnen: Maskenpflicht (med. Masken) auch am Sitzplatz. Ausnahme: Gastronomie.

Private Treffen: Keine Einschränkungen für Geimpfte oder Genesene. Für Ungeimpfte: Treffen von maximal 2 Hausständen im öffentlichen Raum. Dies gilt als Empfehlung auch im privaten Raum.

Arbeitsplätze: Geregelt durch das Bundesinfektionsschutzgesetz: Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist nur Arbeitgebern und Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt. Ungeimpfte müssen im Zweifel selbst für Testnachweise an allen Arbeitstagen sorgen. Beschäftigten muss Homeoffice ermöglicht werden - es sei denn, dies ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich.

Schule: Präsenzunterricht für alle Klassen. Negativnachweis: 3x pro Woche. Maske im Schulgebäude und auch am Sitzplatz. Bei Coronafall in der Klasse: 14 Tage tägliche Tests. Testangebot auch für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler (mind. 1 x pro Woche).

Kita: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen (konstante Gruppen)

Sport: Drinnen: 2G-Pflicht. Im Freien: Keine Einschränkungen

Coronavirus-Schutzimpfungen werden an vielen Orten angeboten

Kulturstätten (Museen, Gedenkstätten etc.). Veranstaltungen (Theater, Kino etc.)

Über zehn Personen: Drinnen: Ab 11 bis 100 Personen: 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept. Ab 101 Personen: 2G plus sowie Abstands- und Hygienekonzept. Ab 250 Personen: Genehmigungspflicht durch die zuständigen Gesundheitsämter. Draußen: Ab 11 bis 100 Personen: Abstands- und Hygienekonzept.

Ab 101 Personen: 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept. Ab 3.000 Personen: Genehmigungspflicht und Kapazitätsbeschränkung ab dem 3.001-ten Platz auf 25 Prozent. Ausnahme: Kein 3G /2G bei Volksfesten oder ähnlichen Veranstaltungen. Örtliche Sonderregeln, insbesondere für Weihnachtsmärkte, bleiben möglich. Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte. Gottesdienste: 3G dringend empfohlen.

Körpernahe Dienstleistungen: 2G-Pflicht, Ausnahme: 3G bei Friseuren und medizinisch und hygienisch notwendigen Behandlungen. FFP2 Maskenpflicht.

Einzelhandel: 2G außerhalb der Grundversorgung (Grundversorgung: Supermärkte, Apotheken, Drogerien usw.), Maskenpflicht

Gastronomie: Drinnen: 2G-Pflicht und Maskenpflicht bis zum Platz. Drinnen und im Freien: Abstands- und Hygienekonzept.

Clubs/Diskotheken: Drinnen: 2G plus. Einlass nur für Geimpfte und Genesene mit aktuellem Test, Kontaktdatenerfassung und Hygienekonzept. Einlass unter 18 Jahren: Geimpft, genesen oder mit PCR-Test. Im Freien: 2G-Pflicht & Kontaktdatenerfassung.

Hotels und Übernachtungen: 2G-Pflicht für touristische Übernachtungen; ansonsten 3G mit täglichen Tests. 2G für die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen (Speisesäle, Schwimmbäder pp.).

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): Geregelt durch das Bundesinfektionsschutzgesetz: 3G-Pflicht. Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden.

Hochschulen: Überwiegend Präsenz-Semester. 3G-Pflicht und Maskenpflicht auch am Platz.

Prostitutionsstätten: 2G plus Test-Pflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.

Weitere Informationen beim Hessischen Sozialministerium im Internet unter der Adresse: Corona Maßnahmen und Regeln . (hhb) +++

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