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In zahlreichen Kommunen kam es zu sogenannten Spaziergängen, um gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren - Symbolfoto: O|N

BAD KISSINGEN Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung

Vorgaben für unangemeldete "Spaziergänge" im Stadtgebiet Bad Kissingen

30.12.21 - Mehrere hundert Menschen, die mit einem gemeinsamen "Spaziergang" gegen die Corona-Regeln und gegen die Corona-Schutzimpfungen protestieren: Zu solchen nicht angemeldeten öffentlichen Versammlungen schließen sich auch in Bad Kissingen regelmäßig Bürgerinnen und Bürger zusammen, zuletzt gab es am vergangenen Donnerstag einen solchen Protestzug. Um diesen Veranstaltungen kontrollierbare Rahmenbedingungen vorzugeben, hat das Landratsamt Bad Kissingen nun eine Allgemeinverfügung erlassen.

Demnach darf die Versammlung ausschließlich am Donnerstag, 30.12.21, zwischen 18 und 19.30 Uhr im Bereich der Kernzone der Innenstadt (v.a. Fußgängerzone) in Form eines Umzuges stattfinden. Den genauen Bereich skizziert das Landratsamt auf seiner Internetseite (Sonderamtsblatt). Die Allgemeinverfügung ist notwendig, weil kein offizieller Versammlungsleiter bzw. Veranstalter für die Proteste verantwortlich zeichnet und auch keine normalerweise anwesenden Ordnungskräfte den friedlichen Verlauf der Versammlung gewährleisten. Aufgerufen wird zu den "Spaziergängen" anonym in den sozialen Medien.

"Wir geben mit der Allgemeinverfügung Rahmenbedingungen für solche nicht angemeldeten Versammlungen vor", erklärt Landrat Thomas Bold. "Beispiele aus anderen Städten wie Schweinfurt zeigen leider, wie schnell ein ‘wilder‘ Protest aus dem Ruder laufen kann. Natürlich haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht, ihre Meinung frei zu äußern." Der Landrat bittet die Teilnehmenden, sich weiter friedlich und umsichtig zu verhalten. "Und bitte: Nehmen Sie keine Kinder mit. Sie können bei den Protesten verletzt werden, im Ernstfall kann es sogar lebensgefährlich für sie werden."

Das Landratsamt weist in seiner Allgemeinverfügung darauf hin, dass Verstöße mindestens als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Es sind die Regelungen der aktuell gültigen 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung einzuhalten, insbesondere die Abstandsregelungen. Zudem dürfen keine Waffen bzw. Gegenständen, die als Waffe gebraucht werden könnten, mitgeführt werden. 

Bisher fanden in Bad Kissingen drei dieser "Spaziergänge" statt, zuletzt am 23. Dezember mit rund 450 Teilnehmenden. (pm) +++


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