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Häufiger Anblick im vergangenen Jahr: Leergefegte Gassen in Fuldas Innenstadt. Corona-Maßnahmen fordern viel von uns allen. - Archivfoto: O|N

REGION Das planen Bund und Länder

Kommen jetzt neue Corona-Maßnahmen?

07.01.22 - Am Freitag wollen Bund und Länder in einer Konferenz über die weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beraten. Bereits zum 28. Dezember 2021 wurden die Corona-Regeln bundesweit geändert. Gleichzeitig einigten sich die Landesregierungen in ihren Allgemeinverordnungen auf weitere Regeln für die jeweiligen Bundesländer. Ein besonderes Augenmerk liegt bei der Konferenz am Freitag auf der Dauer der Quarantäne nach einer Infektion. 

Bundeskanzler Olaf Scholz und die Länder-Chefs wollen vor dem Hintergrund der aktuellen Lage weitere Vereinbarungen treffen. Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Virusvariante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden kann. Künftig sollen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein - dies gelte dann auch für vergleichbare Gruppen wie frisch Geimpfte und Genesene. Für alle Übrigen soll die Quarantäne in der Regel nach 10 Tagen enden. Nach sieben Tagen bestehe die Möglichkeit sich durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest "freitzutesten". 

"Um die vulnerablen Personen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen durch einen obligatorischen PCR-Test beendet werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren", heißt es in der Beschlussvorlage.

Die bestehende Regel, dass private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal 10 Personen erlaubt sind, bleibt. "Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind jeweils ausgenommen", heißt es in der Beschlussvorlage weiter. 

2G+ in der Gastronomie

Der Zugang zu Kultur- und Freizeitveranstaltungen (Kinos, Theater, etc.) sowie zum Einzelhandel wird unabhängig von der Inzidenz weiterhin auf Geimpfte und Genesene (2G) beschränkt. Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs. Spätestens ab dem 15. Januar soll der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte und Genesene nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung möglich sein. 

Auch Clubs und Diskotheken sollen weiterhin geschlossen bleiben. Bund und Länder weisen weiterhin auf die bestehende Verpflichtung zum Homeoffice hin. "Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder rufen Arbeitgeber und Beschäftigte auf, das Homeoffice in den nächsten Wochen verstärkt zu nutzen", heißt es in der Beschlussvorlage weiter.

Bundeskanzler und Länder-Chefs sind sich einig, dass die Impfkampagne mit Hochdruck fortgesetzt werden soll. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Erst- und Zweitimpfung erhalten haben, soll zeitnah eine Booster-Impfung ermöglicht werden. Bei allen Maßnahmen handle es sich um "bundesweit einheitliche Mindeststandards". Im Januar wollen Bund und Länder erneut zusammenkommen, um über die Lage zu beraten. (Lea Hohmann) +++


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