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Seit Ende Dezember gibt es das Bändchensystem in der Bad Hersfelder Innenstadt, um die 2G-Regeln zu kontrollieren. - (Archiv)fotos: O|N/Kevin Kunze

BAD HERSFELD In Kinos und Restaurants nicht nutzbar

2G-Bändchen kommen gut bei Kunden und Einzelhändlern an

13.01.22 - Seit Ende Dezember werden in Bad Hersfeld die sogenannten "2G-Bändchen" angeboten. Dadurch soll die Kontrolle der geltenden 2G-Regel im Einzelhandel vereinfacht werden. Wenn man mehrere Geschäfte in der Kreisstadt besuchen will, muss nur einmalig der Impf- bzw. Genesenennachweis vorgelegt werden - dann bekommt man ein tagesaktuelles Bändchen und muss nicht mehr kontrolliert werden. Kunden und Händler sind zum großen Teil froh über die Vereinfachung, allerdings kann die Methode nicht für alle Bereiche ausgeweitet werden.

Fachbereichsleiter Stadtmarketing, Matthias Glotz

"Bisher wird das Angebot sowohl von den Händlern als auch von den Kunden sehr gut genutzt. Viele sind froh, dass dadurch die Kontrollen etwas erleichtert werden können. Allerdings gibt es keinerlei Verpflichtung, sich ein Bändchen anlegen zu lassen, es ist eine freiwillige Angelegenheit", erklärt Fachbereichsleiter Matthias Glotz von der Stadt Bad Hersfeld. Zwar beteiligen sich nicht alle Einzelhändler an der Aktion, der Großteil nutze aber das Angebot, so Glotz weiter. 

Eine negative Einschränkung gebe es laut dem Fachbereichsleiter allerdings: "Leider ist es nicht möglich, dass Restaurants, Kino oder andere Institutionen das Angebot nutzen können. Dies liegt an der derzeitigen Verordnung des Landes Hessen, die diese Institutionen leider nicht mit einschließt. Ich habe dieses Problem schon im Gespräch mit dem Land dargelegt. Wir hoffen, dass dies bei einer neuen Verordnung berücksichtigt wird."

Bis Ende Februar seien indes die Bändchen, die mit dem aktuellen Datum und dem Stadtwappen versehen sind, vorrätig - einen Ausblick in die nächsten Wochen wollte Glotz allerdings nicht geben: "Das ist ein Blick in die Glaskugel - dennoch denke ich, dass wir mit dem Modell gut aufgestellt sind. Es könnte durchaus auch bei tiefgreifenden Maßnahmen, wie 2G-Plus funktionieren."

Zum Hintergrund: "Statt einer Kontrolle des 2G-Status in jeder Verkaufsstätte ist in einem abgegrenzten Gebiet alternativ die sogenannte Bändchen-Lösung zulässig. Kunden und Kundinnen erhalten nach der einmaligen Vorlage eines 2G-Nachweises an einer oder mehrerer Ausgabestellen ein farbiges, nicht übertragbares Kontrollband ums Handgelenk gebunden. Der damit sichtbar dokumentierte 2G-Status gilt auch in weiteren Verkaufsstätten innerhalb des abgegrenzten Gebietes. Das Bändchen ersetzt nicht den tatsächlichen Impf- bzw. Genesenennachweis, dieser muss zusammen mit einem amtlichen Ausweis mitgeführt werden. Mit zusätzlichen Kontrollen der Ordnungsbehörden ist zu rechnen. (...)", erklärte der Stadtmarketingverein kurz vor dem Jahreswechsel in Richtung der Einzelhändler. (Kevin Kunze)+++


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