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Nach einer Corona-Infektion gilt der Genesenenstatus zukünftig lediglich noch drei Monate. - Symbolbild: O|N/Hendrik Urbin

REGION Quarantäneregeln davon betroffen

Anpassung aufgrund von Omikron: Genesenenstatus gilt nur noch drei Monate

18.01.22 - Durch die enorme Ausbreitung der Omikron-Variante veränderte sich nun auch der Genesenenstatus. Das Gesundheitsministerium bestätigte eine Änderung der Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI). Künftig gilt der Status lediglich drei Monate - vorher waren es sechs Monate. Dies ist wichtig, da sich dadurch beispielsweise Quarantäneregeln verändern.

Zur Begründung führte das Ministerium an, dass aufgrund der Omikron-Variante ein größeres Risiko besteht, nach dieser Zeit erneut zu erkranken oder zum Überträger des Virus zu werden, so ein Ministeriumssprecher gegenüber der Tagesschau. Die neue Festlegung des RKI sei aus wissenschaftlichen Erkenntnissen getroffen worden. Bislang galt der Genesenen-Nachweis bis maximal sechs Monate nach der Infektion - diese Spanne habe man angewendet, da man es bis vor kurzem mit der Delta-Variante umgehen musste, so der Sprecher weiter.

Die neue Vorgabe gilt seit dem vergangenen Freitag und wurde bereits auf der Seite des RKI veröffentlicht: "Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen. Das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen." Zudem ergänzt das RKI auf seiner Seite: "Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern." Zuvor hatte in der Verordnung als generelle Regelung gestanden, dass der Test "mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt."
 
Durch die Anpassung des Genesenenstatus ändern sich dadurch auch die Quarantäneregelungen. Denn in den Beschlüssen der letzten Ministerpräsidentenkonferenz wurden Ausnahmen für dreimal Geimpfte, zweimal Geimpfte in den ersten drei Monaten nach der zweiten Impfung, Genesene unter Einhaltung der Drei-Monats-Frist sowie andere Genesene mit zusätzlicher Impfung beschlossen. Im Übrigen ist auch die Sonderregel entfallen, wo der Impfstoff von Johnson & Johnson mit einer Dosis als vollständige Impfung zählt. (kku)+++


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