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Nach und nach steigen die Fußballvereine in die Vorbereitung ein - Symbolbild: ON

REGION Corona im Fußball

Für Fans, Spieler und Vereine: Diese Regeln gelten zum Vorbereitungsstart

20.01.22 - Die Omikron-Welle rollt über Deutschland. Die Infektionszahlen erreichen täglich neue Rekordwerte, die Inzidenz steigt und steigt. Und mitten in dieser angespannten Situation steigen Hessens Amateurfußballer wieder in die Vorbereitung ein. OSTHESSEN|NEWS berichtet, auf was sich Fans, Spieler und Vereine in den nächsten Wochen einstellen müssen.
 
Vielleicht die gute Nachricht vorneweg - Fußball ist, genau wie alle anderen Sportarten, vollumfänglich erlaubt. Das steht in der Hessischen Coronavirus-Schutzverordnung. Die dort verankerten Regeln unterscheiden jedoch stark zwischen Sportarten in gedeckten Anlagen und Freiluftsportarten, wie dem Fußball.
 
Während bei Handball, Basketball und Co. flächendeckend die 2G-Regelung im Spiel- und Trainingsbetrieb gilt, darf beim Fußball grundsätzlich jeder Spieler am Training teilnehmen, außer beim Hallenfußball. Dort gilt ebenfalls die 2G-Regel.
 
So schön und leicht ist es am Ende aber doch nicht. Denn die schlechte Nachricht ist, dass in Städten und Landkreisen mit einer Inzidenz von über 350 - und das sind inzwischen die meisten Landkreise in Hessen - die sogenannten Hotspot-Regeln greifen und davon auch der Fußball betroffen ist. Dann gilt auch im Freien die 2G-Regel. Mit anderen Worten: Spieler, die weder geimpft noch genesen sind, dürfen nicht am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen. Auch mit einem negativen tagesaktuellen Test nicht.

Strenge Regeln in der Kabine 

Noch härter werden die Regeln, wenn es in die Kabinen geht. Denn dort dürfen in Hotspots nur Geimpfte und Genesene mit einem tagesaktuellen Negativtest rein, sonst heißt es zu Hause duschen. Davon ausgenommen sind nur geboosterte Personen. Wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt darüber hinaus Maskenpflicht. 
 
Ausnahmen gibt es auch für alle Beschäftigten in den Vereinen. Trainer, Betreuer, Schiedsrichter oder der Kassierer werden ähnlich behandelt wie normale Arbeitnehmer und müssen daher lediglich einen negativen Tagestest vorlegen.

Bis zu 1.000 Zuschauer erlaubt

Und was ist mit den Fans? Hier gibt es gute Neuigkeiten. Denn bei Freiluftsportarten sind zukünftig bis zu 1.000 Zuschauer erlaubt. In Hotspotgebieten und bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern kommen aber nur Genesene oder Geimpfte auf die Sportplätze. Außerdem gilt dort die Maskenpflicht.
 
Ob diese Regeln auch alle zum Start in die Rückrunde gelten, bleibt noch abzuwarten. Bis Mitte März kann noch viel passieren. Doch zumindest bei Test- und Freundschaftsspielen kann man sich fürs Erste sicher sein. (fh) +++


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