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Für Beschäftige im Gesundheitswesen tritt ab dem 15. März die Impfpflicht in Kraft. - Symbolfoto: O|N

FULDA Ab dem 15. März

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bereiten sich auf die Impfpflicht vor

26.01.22 - Während die Politik noch über eine allgemeine Impfpflicht diskutiert, gibt es im Gesundheitswesen ab dem 15. März eine klare Anweisung: Beschäftigte in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und anderen medizinischen Einrichtungen müssen dann nachweisen, ob sie geimpft, genesen oder unimpfbar sind. Doch wie bereiten sich die Häuser auf die neue Regelung vor? Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel kann dies zum Problem werden.

"Angesichts der Impfpflicht haben wir unsere Mitarbeiter*innen umfassend über die neuen gesetzlichen Regelungen sowie die Veränderungen bezüglich des Impf- bzw. Genesenen-Status als auch der Geltungsdauer der Immunitätsnachweise und Konsequenzen hieraus informiert", erklärt das Herz-Jesu-Krankenhaus auf OSTHESSEN|NEWS-Anfrage. "Parallel suchen wir individuell das Gespräch, klären auf, beraten, sodass wir noch die wenigen ungeimpften Mitarbeiter*innen für eine Corona-Impfung gewinnen können, um sich zu schützen."

Im Klinikum Fulda seien bislang weniger als zehn Prozent der Angestellten ungeimpft ...Archivfotos: O|N

Das Herz-Jesu-Krankenhaus sucht das Gespräch zu den ungeimpften Mitarbeitern ...

Das Marienheim der St. Vinzenz Soziale Werke in Fulda

Doch von wie vielen bisher ungeimpften Arbeitnehmern sprechen wir hier? Sowohl das Klinikum Fulda, als auch das Herz-Jesu-Krankenhaus und die Pflegeeinrichtung St. Vinzenz Soziale Werke Fulda geben einheitliche Zahlen bekannt: "Die Impfquote (gegen Covid-19) der Mitarbeitenden liegt aktuell bei über 90 Prozent. Weniger als zehn Prozent sind noch nicht vollständig geimpft bzw. ungeimpft."

Werden Ungeimpfte zum 15. März gekündigt?

"Die Rechtsprechung zur Impfpflicht sagt hierzu folgendes: Unsere Mitarbeiter werden von Trägerseite aus nicht gekündigt. Wir als Träger sind verpflichtet, Mitarbeiter ohne Impf- bzw Genesenenstatus dem Gesundheitsamt zu melden. Das Gesundheitsamt entscheidet dann über ein Zutrittsverbot in die Einrichtung", erklärt Sven Haustein von der St. Vincent Gruppe. Sollte das Zutrittsverbot durch die zuständige Behörde erteilt werden, erfolge die Freistellung des Mitarbeiters, da er seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. "Daraus erfolgt laut geltender Rechtsprechung die Einstellung der Lohnfortzahlung."

Fachkräftemangel und Impfpflicht

Auch wenn alle Träger im Gesundheitswesen derzeit auf Hochtouren Impfangebote für ihre Mitarbeiter schaffen und Überzeugungsarbeit leisten, muss man davon ausgesehen, dass ein kleiner Teil des Personals definitiv wegfallen wird. Doch auch vor der Pandemie stießen die Personalpläne an ihre Grenzen.

Wie sieht die Zukunft in Pflegeberufen aus?

Die Frage bleibt: Wie sollt der Verlust der Mitarbeiter kompensiert werden? "Es sind nicht die wenigen ungeimpften Mitarbeiter. Die größere Herausforderung besteht darin, wenn die Prognosen der Experten für die kommenden Wochen zutreffen, dass sich ein nicht unerheblicher Anteil an Mitarbeitern infiziert und ausfällt - aufgrund dessen, dass zunehmend das medizinische und pflegerische Personal sich in Isolierung und Quarantäne begeben muss sowie auch weitere kritische Infrastrukturen betroffen sind. Im schlimmsten Falle könnten dann nicht mehr alle Intensiv- bzw. Krankenbetten belegt werden, da die adäquate, qualitative Versorgung der Patienten unter allen Umständen gesichert bleiben muss", erklärt die Pressestelle des Herz-Jesu-Krankenhauses.

Die Zukunft bleibt ungewiss, dennoch geht der Dank nach wie vor an die vielen Angestellten im Gesundheitsbereich: "Wir sind allen – egal ob geimpft oder nicht – zu großem Dank verpflichtet. Wir kämpfen deshalb um Jeden und hoffen nach wie vor, überzeugen zu können", Haustein abschließend. (nb) +++


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