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Ab Februar soll nicht mehr das Startland der Reise entscheidend sein, sondern, ob ein gültiger Impf-, Test oder Genesenennachweis existiert. - Symbolfoto: Pixabay

REGION Wird Urlaub jetzt endlich unkomplizierter?

Neue Reiseregeln in der EU - Das gilt ab dem 1. Februar

31.01.22 - Mit dem Beginn des neuen Monats stehen auch wieder neue Corona-Regelungen vor der Tür. Während der ein oder andere schon fleißig am Planen des Sommerurlaubs ist, haben sich die Mitgliedsstaaten auf einheitliche Reiseregelungen geeinigt. Künftig solle nicht mehr das Startland der Reise entscheidend sein. Der Fokus liege stattdessen darauf, ob ein gültiger Impf-, Test oder Genesenennachweis vorgelegt werden kann. Können Reisen innerhalb der EU also für jeden ohne weitere Auflagen möglich sein?

Am Dienstag beschlossen die Mitgliedsstaaten, dass es grundsätzlich keine zusätzlichen Reisebeschränkungen für Inhaberinnen und Inhaber des digitalen COVID-Zertifikats der EU geben solle. Das COVID-Zertifikat soll für die erste Impfserie 270 Tage gültig sein. "Jeder Mitgliedstaat trifft seine Entscheidungen auf der Grundlage seiner jeweiligen Umstände. Aber die Omikron-Variante hat sich inzwischen in ganz Europa verbreitet, und es ist an der Zeit, die Aufhebung der zusätzlichen reisebezogenen Maßnahmen zu prüfen, die manche Mitgliedstaaten in den vergangenen Wochen eingeführt haben und die Reisen in der gesamten EU umständlicher und weniger berechenbar machen", hieß es am Dienstag seitens der EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides und EU-Justizkommissar Didier Reynders. 

Der Nachweis soll in Deutschland über den QR-Code in der Corona-Warn-App erfolgen. ...Symbolfoto: Pixabay

So würden Geimpfte oder Genesene für die Einreise in ein anderes EU-Land in Zukunft keinen zusätzlichen PCR- oder Antigen-Test mehr benötigen. Der Nachweis des Status erfolge über das COVID-Zertifikat der EU, in Deutschland beispielsweise über den QR-Code in der Corona-Warn-App. Gebiete, die besonders stark vom Virus betroffen sind, sollen weiterhin von den Lockerungen ausgenommen werden.

Regelungen für Geimpfte

Geimpfte dürfen sich ab Februar in der EU frei bewegen. Bei der Einreise in andere Länder muss nur ein digitales COVID-19-Impf-Zertifikat vorgelegt werden, die Testpflicht entfällt. Der Impfstatus sei gültig, wenn der Betroffene mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurde. Auch Impfstoffe, die von der WHO oder nationalen Behörden anerkannt wurden, seien gültig. Dazu zähle zum Beispiel Novavax - ein Impfstoff, der ab Mitte Februar auch in Deutschland verspritzt werden soll. Der Impfstatus ist außerdem gültig, wenn der Reisende eine Auffrischungsimpfung erhalten hat oder die Grundimmunisierung, also die Zweitimpfung mindestens 14 Tage und maximal 270 Tage zurückliegt. 

Auch Ungeimpfte haben die Möglichkeit ins EU-Ausland zu reisen. Symbolfoto: Pixabay

Regelungen für Genesene

Personen, die genesen sind und bei denen die Infektion weniger als 180 Tage zurückliegt, dürfen in der EU ebenfalls frei reisen. Diese Regelung unterscheidet sich von der in Deutschland geltenden Regel ab, bei der der Genesenen-Status lediglich für drei Monate gültig ist.

Regelungen für Ungeimpfte

Auch Personen, die nicht geimpft sind, dürfen ins europäische Ausland reisen. Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt, der maximal 72 Stunden alt ist. Alternativ kann der Negativ-Nachweis auch über einen Antigen-Schnelltest erbracht werden. Hier darf die Testung höchstens 24 Stunden zurückliegen. Für Angestellte in der Logistik, Patienten, die aus medizinischen Gründen zwingend reisen müssen, Seeleute oder Menschen, die in Grenzregionen leben und hin und wieder die Landesgrenzen passieren müssen, gelten Ausnahmeregelungen. Kinder unter 12 Jahren ist es erlaubt, ohne gültiges Impfzertifikat zu reisen. Für 12- bis 18-Jährige gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene. (Lea Hohmann) +++


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