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Arbeiten Sie noch immer im Homeoffice? Teilen Sie uns gerne Ihre Erfahrungen mit! - Symbolbilder: Pixabay

REGION O|N-Leserbefragung

Positive Zwischenbilanz zu 3G und Homeoffice - Wie sieht es bei Ihnen aus?

05.02.22 - In Jogginghose ins Onlinemeeting -in Zeiten von Corona haben viele Arbeitnehmer die persönlichen Vorteile vom Arbeiten von zu Hause aus schätzen gelernt. Wer ins Büro möchte, muss sich, um das Infektionsrisiko zu minimieren, an die 3G-Regel am Arbeitsplatz halten. Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer des Regierungspräsidiums (RP) Kassel haben jetzt eine positive Zwischenbilanz bei der Überwachung der 3G- und Homeoffice-Regeln in den nordosthessischen Betrieben gezogen: Bei der überwiegenden Zahl der überwachten Unternehmen gab es keine Beanstandungen.

Aufgrund einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes gelten seit Ende November 2021 für Arbeitgeber zwei Verpflichtungen: Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, muss zum einen den Beschäftigten für Büroarbeiten oder vergleichbare Tätigkeiten Homeoffice angeboten werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen. Zur zusätzlichen Minimierung des Infektionsrisikos wurde zum anderen eine 3G Regelung am Arbeitsplatz eingeführt. Konkret bedeutet dies, dass nur noch Beschäftigte den Betrieb betreten dürfen, die gegen das Coronavirus geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sind und darüber auch Nachweise vorlegen können.

Für die Überwachung dieser gesetzlichen Vorgaben sind in Nord- und Osthessen die Arbeitsschutzdezernate des Regierungspräsidiums Kassel zuständig. Mittlerweile wurden 250 Betriebe verschiedener Branchen stichprobenartig vor Ort kontrolliert oder mussten ihre Umsetzungskonzepte schriftlich vorlegen. Die bisherige Überwachung hat ergeben, dass die überwiegende Anzahl der Betriebe ihren Verpflichtungen gut nachgekommen ist. In den allermeisten Fällen stellten die behördlichen Aufsichtskräfte eine effiziente 3G-Zutrittskontrolle durch systematische Dokumentation der vorgelegten Nachweise fest. Vereinzelt vorgefundene Mängel waren eher formaler Art, etwa in der Dokumentation oder bei der Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung. Bei der Mehrzahl der überwachten Betriebe war kein weiteres Verwaltungshandeln erforderlich.

Des Weiteren waren meist Aufklärungen über die aktuelle Rechtslage und die damit verbundenen Pflichten ausreichend. In nur wenigen Betrieben mussten die Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer Nachforderungen stellen. Die Überprüfungen im Bereich Homeoffice haben ergeben, dass die Arbeitgeber ihren Beschäftigten – sofern möglich – weitgehend Homeoffice anbieten. Die RP-Mitarbeitenden gingen aber auch Beschwerden von Beschäftigten nach, die angaben, zu Unrecht nicht im Homeoffice arbeiten zu dürfen. Überwiegend wurde mit allen Beteiligten eine einvernehmliche Lösung gefunden. Die Betriebe begrüßen größtenteils die Überwachungsmaßnahmen, weil sie dadurch eine Bewertung ihrer Regelungen erhalten und Verbesserungen vornehmen können. Die Überwachungen werden fortgesetzt.

Wie sieht es bei Ihnen aus? Arbeiten Sie noch immer im Homeoffice? Haben Sie die Möglichkeit, wieder ins Büro zurückzukehren? Und nehmen Sie diese Option wahr oder fühlen Sie sich bei der Arbeit im Homeoffice wohler?

Teilen Sie uns gerne Ihre Erfahrungen mit - wir freuen uns über Ihre Geschichte! Mailen Sie uns an [email protected] (Lea Hohmann/pm) +++



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