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Die Impfpflicht für das Gesundheitswesen wird in der Praxis - zum jetzigen Stand - nicht pünktlich in Kraft treten. - Symbolfoto: O|N/Carina Jirsch

REGION "Fehlende Rechtssicherheit"

Klare Vorgaben gefordert: Impfpflicht im Gesundheitswesen nicht umsetzbar?

04.02.22 - Dass die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ab Mitte März in Kraft tritt, ist bereits bekannt. Doch viele fragen sich jetzt: Wie soll das Ganze überhaupt umgesetzt werden? Die osthessischen Gesundheitsämter der Landkreise Fulda, Hersfeld-Rotenburg und Vogelsbergkreis fordern allesamt "eine bundesweite Einheitlichkeit".

Die sogenannte "Einrichtungsbezogene Impfpflicht" soll ab dem 16. März 2022 greifen. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, den Personenkreis von Nicht-Geimpften zu erfassen und diese an das Gesundheitsamt zu melden. Das Amt muss die Personen daraufhin kontaktieren. Wenn kein Impfnachweis vorliegt, muss das Gesundheitsamt entscheiden, was passiert. Jeder Fall müsse also einzeln entschieden werden. 

"Das Gesetz ist, so wie man es geregelt hat, in dieser angespannten Lage, kaum zu meistern", findet Erster Kreisbeigeordneter im Vogelsbergkreis, Jens Mischak (CDU) und plädiert für eine bundesweite Einheitlichkeit - denn es könne nicht sein, dass eine Krankenschwester in Fulda gekündigt wird, im Vogelsberg aber nicht. 

Gesundheitsämter warten auf Konzept des Bundes

Zu einem bundeseinheitlichen Vollzug gehöre unter anderem Klarstellungen und Vollzugsvorgaben für die Prüfung von Nachweisen und Ausnahmetatbeständen, die Anhörung der betroffenen Beschäftigten, die rechtssichere Einbindung der Arbeitgeber, die Art und Geltungsdauer der Sanktionen sowie selbstverständlich auch die Fragen der einheitlichen Kontrollen in Art und Umfang, erklärt das Gesundheitsamt Fulda auf OSTHESSEN|NEWS-Nachfrage. "Darüber hinaus ist eine engere und damit konkretere Definition des Personenkreises erforderlich, der den Regelungen des Paragraphen 20a unterliegen soll. Aus diesem Grund hat auch die Gesundheitsministerkonferenz der Länder den Bund bereits aufgefordert, unverzüglich diese und weitere wesentliche Fragen umgehend zu klären." Die Zuständigen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg schließen sich dem an. 

De facto bedeutet das für alle Ungeimpften: Sie können auch nach dem 15. März ihrer Arbeit in einer medizinischen Einrichtung oder ähnlichem weiter nachgehen. Die Impfpflicht im Gesundheitswesen wird also wohl vorerst aufgeschoben. (nb) +++

 


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