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Zahlreiche Anfragen im Rahmen der Grundbesitzabgabenbescheide werden bearbeitet. Vlnr: Dirk Planz (Fachbereichsleiter Zentrale Dienste), Martina Georg (Sachbearbeiterin Abt. Haushalt und Steuern), Ilona Merle-Hahn (Abteilungsleiterin Abt. Haushalt und Steuern), Mario Noll (Sachbearbeiter Abt. Haushalt und Steuern), Bürgermeister Stephan Paule. - Foto: Stadt Alsfeld

ALSFELD Stadt Alsfeld informiert

Grundsteuerreform wirft ihre Schatten voraus: Über 100 Anrufer täglich

07.02.22 - Über eine Besonderheit der Bescheide über Grundbesitzabgaben 2022 informiert die Alsfelder Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Hintergrund ist die Reform der Grundsteuer, die 2025 in Kraft treten wird.

Vor wenigen Tagen seien über 9.000 Grundbesitzabgabenbescheide über Grundsteuer, Wasser und Abwasser von der Stadt Alsfeld an die Grundstückseigentümer versandt worden. Beigefügt war auch ein Informationsschreiben der Hessischen Steuerverwaltung zur Grundsteuerreform an alle Grundstückeigentümer mit Grundbesitz in Hessen, die bereits ab 1. Juli 2022 zur Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag aufgefordert werden. Wie in jedem Jahr habe es zahlreiche Fragen der Bürgerinnen und Bürger an die Abteilung "Haushalt und Steuern" der Stadtverwaltung gegeben, erklärt Abteilungsleiterin Ilona Merle-Hahn. Die häufigste der zum Teil mehr als 100 telefonischen Fragen täglich in diesem Jahr sei jedoch die Frage nach Nutzung des ELSTER-Verfahrens oder nach dem zuständigen Finanzamt gewesen.

Für die Menschen mit Grundbesitz in Alsfeld seien die folgenden Informationen entscheidend, erläutert Bürgermeister Stephan Paule: "Ab 2025 wird es in ganz Deutschland eine neue Berechnung der Grundsteuer geben. Deshalb müssen alle Menschen, die Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks in Alsfeld sind, beim zuständigen Finanzamt Alsfeld-Lauterbach, in der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag‘ abgeben." Dies sei nur elektronisch über das Onlineportal ELSTER möglich, ergänzt der Rathauschef.

Allen Abgabenbescheiden sei daher ein Informationsblatt beigelegt worden. Zusätzliche Informationen erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer bei ihrem Finanzamt oder elektronisch unter www.grundsteuer.hessen.de(pm) +++


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