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Für den Fußball und andere Freiluftsportarten gibt es Grund zum Jubeln - Symbolfoto: Carina Jirsch

REGION Neue Corona-Verordnung

Lockerungen für den Fußball und andere Freiluftsportarten

09.02.22 - Seit Montag gilt in Hessen die neue Corona-Schutzverordnung. Und die beschert, neben vielen anderen Bereichen, auch dem Fußball und anderen Freiluftsportarten neue Freiheiten. Zukünftig darf nämlich jeder Spieler, unabhängig von seinem Impfstatus, am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.  
 
Während in gedeckten Sportstätten nach wie vor die 2G-Plus-Regel gilt, fällt sie im Freien weg. "Hier ist das Sporttreiben vollumfänglich für alle Personen, unabhängig vom Impfstatus erlaubt", heißt es in der neuen Verordnung.
 
Allerdings gibt es im Spielbetrieb eine Besonderheit: Die Regel gilt nur für die Dauer eines Spiels. Wer also als Ungeimpfter für die Reserve gespielt hat und danach beim Spiel der "Ersten" noch zuschauen möchte, muss das Gelände wieder verlassen, denn für Zuschauer gilt auch im Freien weiterhin die 2G-Regel, ab 250 Zuschauer sogar 2G-Plus.
 
Auch die Innenräume und Kabinen dürfen nur Geimpfte oder Genesene betreten, hier gibt es für Ungeimpfte also weiter Einschränkungen. Für einige Vereine dürften die neuen Regelungen dennoch eine gute Nachricht sein. Auch wenn die Impfquote in den Sportvereinen meist sehr hoch ist, dürfte es an der ein oder anderen Stelle noch Spieler geben, die noch nicht geimpft sind. Sie können jetzt zumindest wieder trainieren und spielen. (fh)+++


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