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"Existenzen sind in Gefahr": Branche startet Aktion "Broken Heart 2022"
10.02.22 - Seit Montag dieser Woche sind die Corona-Regeln in Hessen etwas gelockert worden. Unter anderem wurde die 2G-Pflicht im Einzelhandel fallengelassen - ab sofort reicht es, eine FFP2-Maske zu tragen. Das Gastgewerbe fühlt sich einmal mehr von der Politik im Stich gelassen und vergessen. Deshalb startet die Branche nun die Aktion "Broken Heart 2022".
Laut der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) sei das Verhalten der Politik nicht mehr hinnehmbar. "Deshalb sagen die gastgewerblichen Betriebe hier und jetzt: Stopp! Und sie machen dieses "Stopp" transparent, indem sie in einer Gemeinschaftsaktion ihre Betriebe oder einen Teil davon im Zeitraum vom 12. Februar bis zum 15. Februar in roter Farbe beleuchten", heißt es in einer Pressemitteilung. Zudem sollen sie ihre regionalen Landtags- und Bundestagsabgeordneten in Vorbereitung auf die Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar ansprechen bzw. anschreiben. Der Mandatsträger solle damit verstehen: "Wenn das Gastgewerbe ausblutet, bricht's dem Ort das Herz."
Der Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen hat im Rahmen einer Mitgliederumfrage die wichtigsten Forderungen an die Politik erfasst:
1. Perspektive: Das Gastgewerbe erwartet von der Politik in Bund und Land jetzt keine öffentlichen Überbietungswettkämpfe und Kontroversen zu Lockerungen oder Absagen daran, sondern einen einheitlich verabredeten, verantwortungsvollen und verständlich erklärten Kurs hinein ins Frühjahr.2. Die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen wäre jetzt nicht nur ein Mut machendes Signal und ein Zeichen der Wertschätzung, sondern eine Maßnahme, die die Ertragskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärkt.
3. Fünfzig Prozent der Betriebe müssen Kurzarbeit anmelden und ab April die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe zahlen. Zum Erhalt und der Sicherung der Arbeitsplätze benötigen die Unternehmen rückwirkend zum 1. Januar aber die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Seit dem 1. Januar werden diese nur zu 50 Prozent erstattet und belasten jetzt schon zusätzlich unsere hart getroffenen Betriebe.
4. Nach Abschaffung der 2G-Regel im Handel: Abschaffung aller Einschränkungen und Einführung von 3G in der Innengastronomie und der Hotellerie sowie keine Beschränkungen in der Außengastronomie.
5. Dringende Nachbesserung bei den Wirtschaftshilfen: 52 Prozent Umsatzverlust allein im Januar 2022 und reduzierte Wirtschaftshilfen, die die Fixkosten nicht mehr vollständig abdecken. Erhöhung des Eigenkapitalzuschusses bei der Überbrückungshilfe!
6. Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Getränke.