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Wird in der Innenstadt und im Gastronomiebereich bald wieder mehr Leben einkehren? - Symbolfotos: O|N/Carina Jirsch

REGION MP Volker Bouffier kündigt Statement an

Das ist beim heutigen Bund-Länder-Gipfel geplant - Endlich Lockerungen?

16.02.22 - Bund und Länder wollen am heutigen Mittwoch gemeinsam den Lockerungsfahrplan beschließen. Bundeskanzler Olaf Scholz und die Länder-Chefs beraten in diesem Zusammenhang über neue Lockerungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Demnach sollen Treffen für Geimpfte und Genesene künftig wieder ohne Auflagen möglich sein.

Auch bei Großveranstaltungen sind Lockerungen geplant. Die Omikron-Variante breite sich in Deutschland aus, jedoch scheine der Höhepunkt der Omikron-Welle in den meisten Ländern überschritten zu sein. Neben der Lockerung der Kontaktbeschränkungen soll der Einzelhandel bundesweit für alle Personen ohne die bisherigen 2G-Auflagen zugänglich sein. Um dem hohen Infektionsrisiko in Innenräumen Rechnung zu tragen, soll auf das Tragen medizinischer Masken bestanden werden.

Des Weiteren wird in der Beschlussvorlage betont: "Beschäftige in Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich und in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung müssten künftig gesetzlich verpflichtet nachweisen, "dass sie geimpft oder genesen sind (oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können)". Hier ist jedoch kein genaues Datum festgelegt. Bei privaten Treffen gilt: Sobald eine ungeimpfte Person an der Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen. Das heißt, das Treffen beschränkt sich auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes. 

Zugang zur Gastronomie soll gelockert werden

Ab dem 4. März soll auch der Zugang zur Gastronomie deutlich lockerer werden. Die Gastronomie soll dann für Geimpfte, Genesene und Getestete zugänglich sein (3G), statt bisher nur für Geimpfte und Genesene mit Test (Ausnahme Geboosterte, 2G-Plus). Des Weiteren können auch wieder Über­nachtungs­angebote von Geimpften, Genesenen und getesteten Personen in Anspruch genommen werden. Weiter sollen Diskotheken und Clubs für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test wieder öffnen. Geboosterte seien von der Testpflicht ausgenommen.

Bei Besuch von Großveranstaltungen ist weiterhin nur Genesenen und Geimpften erlaubt. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig. Die Personenzahl von 6000 Zuschauern dürfe nicht überschritten werden. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig. Hier darf die Personenzahl von 25 000 Zuschauern nicht überschritten werden darf. Auch hier wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.

Weitere Lockerungen ab dem 20. März geplant

Ab dem 20. März 2022 sollen dann alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen. Das betreffe auch die verpflichtenden Homeoffice-Regelungen. "Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z. B. bei Tätigkeit in Groß­raum­büros)", heißt es.

Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier wird im Anschluss an die Ministerpräsidentenkonferenz in einem Statement Stellung zu den Beschlüssen beziehen. OSTHESSEN|NEWS wird aktuell berichten. (Lea Hohmann) +++


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