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"Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar und sicher ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst." - Symbolbild: Pixabay

REGION Am Donnerstag und Freitag

Wegen Sturmwarnung: Eltern entscheiden über Teilnahme am Präsenzunterricht

17.02.22 - "Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler geht vor": Das hessische Kultusministerium gab am späten Mittwochnachmittag bekannt, dass aufgrund der Sturmwarnungen am Donnerstag und Freitag die Erziehungsberechtigten selber entscheiden können, ob sie ihre Kinder zum Präsenzunterricht in die Schule schicken. 

UPDATE 21:30 Uhr:
An der Fuldaer Richard-Müller-Schule findet der Unterricht am Donnerstag als Distanzunterricht statt. Das gab die Schule auf ihrer Internetseite bekannt. 

Kurzfristige Schulschließungen möglich

Nach aktueller Auskunft des Deutschen Wetterdienstes ist in ganz Hessen in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag sowie im Verlaufe des Donnerstags und des Freitags mit schweren Sturm- und Orkanböen zu rechnen. "Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar und sicher ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst", heißt es vonseiten des Kultusministeriums. Im Falle des Fernbleibens müsse die Schule auf den üblichen Kommunikationswegen informiert werden. Das Kultusministerium bittet: "Die Eltern sollten sich daher ständig über die aktuellen Straßen- und Witterungsverhältnisse informieren und dann abwägend entscheiden."

Falls die Sicherheit des Schulweges nicht mehr gewährleistet werden kann, unterstützt das Hessische Kultusministerium alle Schulleitungen darüber hinaus in ihrer Entscheidung, möglichst in Absprache mit den Schulträgern den Präsenz-Schulbetrieb am Donnerstag, beziehungsweise am Freitag ausfallen zu lassen. "Eine solche Entscheidung wird den Eltern über die verabredeten Kommunikationswege vor Ort weitergegeben. Wenn möglich werden die Schulen dann alternative digitale Unterrichtsformen anbieten."

Auch der Schulträger (Stadt oder Landkreis) kann eine etwaige Schulschließung kurzfristig vornehmen: "Sofern durch das Unwetter eine unmittelbare Gefahr im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände entsteht - beispielsweise durch umfallende Bäume, schwere Schäden am Gebäude." (ld/pm) +++


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