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Der 43-jährige Ex-Bürgermeister wurde vom Amtsgericht verurteilt. - O|N-Archivfoto:Carina Jirsch

FULDA 34.000 Euro eines 90-Jährigen "verschwunden"

Zurückgetretener Bürgermeister wegen Veruntreuung verurteilt

25.02.22 - Wegen Veruntreuung von 34.000 Euro, die rechtmäßig einem 90-jährigen Demenzkranken aus Petersberg bei Fulda gehörten, musste sich der Ex-Bürgermeister von Kalbach kürzlich als Angeklagter vor dem Amtsgericht Fulda verantworten. Wie die Bild-Zeitung aktuell berichtet, soll er als Bevollmächtigter des Rentners dessen Vertrauen missbraucht und dessen Geld veruntreut haben. Richter Dr. Szymon Mazur sah die Schuld des ehemaligen Rathauschefs nach der Beweisaufnahme als erwiesen an und verurteilte den 43-Jährigen zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe. Die veruntreute Summe muss er zurückzahlen.

Sechs Jahre lang war der Angeklagte parteiloser Bürgermeister der Gemeinde Kalbach (Landkreis Fulda), dann verkündete er 2020, aus gesundheitlichen Gründen für keine weitere Amtsperiode zur Verfügung zu stehen. Er wechselte im November 2020 nach Gründau (Main-Kinzig-Kreis), wo er bis heute als Chef des Ordnungsamtes (Leiter Ordnungs- und Sozialverwaltung) arbeitet.

Das Amtsgericht Fulda

Der Angeklagte habe das Vertrauen des 90-Jährigen missbraucht und für sich ausgenutzt, so der Vorwurf der Anklage. Im Januar 2020 habe der Rentner zunächst 40.000 Euro auf ein Konto umgebucht, auf welches nach Absprache auch der damalige Kalbacher Bürgermeister Zugriff hatte. Bis Juni 2020 soll dieser dann 34-mal Geld abgehoben haben. Allein im März an 17 aufeinanderfolgenden Tagen jeweils 1.000 Euro. Das Geld soll der Angeklagte für eigene Zwecke verwendet haben. Später soll er vergeblich versucht haben, weitere 25.000 Euro umbuchen zu lassen.

Im Auftrag täglich tausend Euro abgehoben?

Eines Tages meldete sich der mittlerweile verstorbene Rentner bei der Polizei, weil er 34.000 Euro vermisste. Wo das Geld geblieben ist, konnte er sich nicht erklären. Und was sagt der Angeklagte? Er habe das Geld abgehoben – im Auftrag des Rentners – und ihm regelmäßig vorbeigebracht. Seine Ehefrau und ein Freund des Angeklagten bestätigten das vor Gericht. Das Geld blieb verschwunden.

Äußerst eigenartig, dass der zu dieser Zeit in einem Altersheim lebende Senior angeblich täglich so hohe Summe gebraucht haben soll und der 43-Jährige daran auch angeblich nichts merkwürdig fand. Wegen Corona konnte der Geschädigte das Heim zu dieser Zeit gar nicht verlassen. Was der 90-Jährige mit dem Bargeld wollte, habe er nicht gefragt, sagt der Angeklagte vor Gericht.

Laut Gericht überstiegen die Ausgaben des Exbürgermeisters und dessen Frau zur Tatzeit ihre Einnahmen monatlich um etwa 900 Euro. Überraschenderweise änderte sich das während und nach dem Tatzeitraum: Das Paar hob plötzlich kaum noch Geld ab. Begründung des Angeklagten: 15.000 Euro-Geschenk der Schwiegermutter. Das Geld habe das Paar bar bekommen und davon gelebt, sagten sie aus.

Zwar konnte das Gericht dem Angeklagten nicht nachweisen, dass er das Geld behalten hat, doch er habe mindestens seine Kontrollpflichten als Bevollmächtigter verletzt, urteilte Richter Dr. Szymon Mazur, der selbst auch als Betreuungsrichter fungiert. Deshalb verurteilte er den bis dato nicht vorbestraften 43-Jährigen zu eineinhalb Jahren auf Bewährung - wie von der Staatsanwaltschaft gefordert. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Sowohl der Staatsanwalt als auch der Rechtsanwalt des 43-Jährigen haben mittlerweile Rechtsmittel eingelegt. 

Besonders dreist erscheinen die Abschiedsworte des 43-Jährigen als Bürgermeister. In einem Interview sagte er 2020: "Es gibt wohl keinen Berufstätigen, der keine Fehler macht. Das gilt natürlich auch für mich. Generell kann ich allerdings sagen, dass ich mit meinem Handeln und mit meinen Entscheidungen zufrieden bin." Kaum zu glauben, dass der 43-Jährige jetzt in einer anderen Gemeinde ausgerechnet als Chef des Ordnungsamtes seinen Mitbürgern ein Vorbild für anständiges Benehmen sein soll.

Auf unsere Bitte um Stellungnahme reagierte dieser folgendermaßen: "Gegen diese Verurteilung wurde meinerseits form- und fristgerecht am 14.02.2022 Berufung eingelegt. Die Verurteilung ist somit nicht rechtskräftig und die Vorwürfe sind unberechtigt. Ich bin mir sicher, dass die Vorwürfe in der nächsten Instanz als unbegründet erkannt werden." Weitere Erklärungen wolle er erst beim Verfahrensende abgeben. (Carla Ihle-Becker) +++


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