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Der 19-Jährige hat im September 2021 einen ehemaligen Freund mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Am kommenden Montag ist dann das Urteil zu erwarten. - Archivfotos: O|N

FULDA Drei Jahre Haft oder Bewährung?

Letzte Worte des Angeklagten: "Ich bin kein schlechter Mensch, es tut mir leid!"

24.02.22 - Unterschiedlicher hätten die Plädoyers kaum ausfallen können: Vor der Jugendkammer am Landgericht in Fulda fordern sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch die Nebenklage eine Freiheitsstrafe von drei Jahren für den 19-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung. Verteidiger Jörg-Thomas Reinhard plädiert hingegen für eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für seinen Mandanten.

Der Tatort im Fuldaer Schlosspark.

Nach einer Messerattacke im Fuldaer Schlosspark im September vergangenen Jahres hat am Mittwoch der vorletzte Verhandlungstag begonnen. Dabei waren sich alle Anwesenden einig: Der 19-Jährige hatte in den Abendstunden des 27. Septembers 2021 im Fuldaer Schlosspark seinen ehemaligen Kumpel (18) von hinten angesprochen und unvermittelt mit zwei Messerstichen verletzt. Das Opfer musste am kommenden Tag notoperiert werden. Aber über das Motiv und seinen Geisteszustand unterschieden sich die Einschätzungen.

Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban hatte zunächst versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt, dies aber in ihrem Plädoyer modifiziert. Der Angeklagte habe zwar heimtückisch und mit Tötungsvorsatz gehandelt, sei davon aber noch strafbefreiend zurückgetreten, so dass lediglich eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Frage komme. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist der junge Mann voll schuldfähig.

Dieser habe am Tattag die Schule geschwänzt und bereits ab dem Mittag Bier und Schnaps konsumiert. Nachdem ihn ein Freund besucht hatte, sollen beide gegen halb 6 in die Stadt gelaufen sein. Mit einem schwarzen Butterflymesser bewaffnet, sei er nach einem kurzen Kontakt via WhatsApp auf das Opfer zugegangen und hat ihn heimtückisch angegriffen. "Kennst du mich noch?", sagte er und dann stach dieser über die linke Schulter des Zeugen in den Bereich des Schlüsselbeins. Ein zweiter Stich landete im Bereich des rechten unteren Schulterblattes in Höhe der Rippen. 

Opfer lebensgefährlich verletzt

Mit der zehn Zentimeter langen Messerklinge durchschnitt er T-Shirt, Pullover und Lederjacke des Opfers. Der Angeklagte hatte bei seiner Vernehmung behauptet, er habe ihn nicht töten, sondern "nur wehtun wollen". "Das ist eine reine Schutzbehauptung. Wenn er ihm wirklich nur wehtun wollte, wieso kam es dann zum zweiten Stich? Meiner Meinung nach hat er den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen."

Das Opfer verlor insgesamt fast zwei Liter Blut und konnte nur durch eine Notoperation am Folgetag überleben. "Andernfalls wäre er verblutet oder erstickt." Die Staatsanwaltschaft plädierte des Weiteren auf Heimtücke, da "der Geschädigte zum Tatzeitpunkt wehrlos war". Der Angeklagte mache nicht den Eindruck, dass er die Tat glaubhaft bereut. Das Opfer hingegen habe bis heute mit psychischen Beeinträchtigungen, Narben und Taubheitsgefühlen, zu kämpfen. 

Der Verteidiger Reinhard sieht als Grund für die Tat eine Alkoholsucht und schwere psychische Probleme. "Mein Mandat war in einer Extremsituation. Er wollte sich sogar selbst in eine Entzugsklinik einweisen, was auch seine Eltern so bestätigten." Seit der Festnahme im September hätten sich bereits viele Veränderungen gezeigt: "Das Verhältnis zu seinen Eltern hat sich seit der Haft verbessert. Natürlich hat er noch lange nicht das bekämpft, was ihn beschäftigt, aber er ist dazu bereit." Aufgrund einer verminderten Schuldfähigkeit plädiert dieser auf eine Bewährungsstrafe mit Arbeitsstunden: "Die Tat war nicht geplant."

"Ich will mein Leben ändern!"

Zum Abschluss durfte der Angeklagte selbst das Wort ergreifen: "Es war nie meine Absicht, ihn lebensgefährlich zu verletzen und ich bin froh, dass er noch lebt." Er habe sich in einer ausweglosen Lage befunden. "Ich war süchtig nach Alkohol, hatte keine Ziele und keine Perspektiven. Ich wollte nicht mehr leben." Nun verspüre er wieder eine Liebe zu seinen Eltern und sei dankbar dafür, dass sie hinter ihm stehen. "Ich bitte alle hier um Entschuldigung! Ich werde mein Leben vollständig ändern und bin bereits dabei."

Das Urteil wird am kommenden Montag (28. Februar) um 9 Uhr erwartet. (nb) +++

 


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