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Landkreis erlaubt Hutzelfeuer, aber: "Halten Sie sich an Hygieneregeln!"
25.02.22 - Der Landkreis Fulda hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Abbrennen der Hutzelfeuer am Wochenende nach Aschermittwoch erlaubt. "Das Brauchtum hat in unserer Region einen hohen Stellenwert. Deswegen ist es uns ein Anliegen, den Bürgerinnen und Bürgern das Feiern dieser Tradition bei Einhaltung bestimmter Hygieneregeln auch angesichts der Pandemie zu ermöglichen", sagen Landrat Bernd Woide und Vize-Landrat Frederik Schmitt.
Die Entscheidung des Landkreises Fulda fußt auf der Corona-Schutzverordnung, in der volksfestähnliche Veranstaltungen von der zuständigen Behörde mit entsprechenden Auflagen genehmigt werden können. Im Hinblick auf das Abbrennen der Hutzelfeuer gilt beispielsweise, dass keine Vereins- oder Dorfgemeinschaftshäuser etwa zu Bewirtungszwecken genutzt werden dürfen. Eine Bewirtung muss außerhalb erfolgen.
Durch die Allgemeinverfügung entfällt eine bisher notwendige 3G-Einlasskontrolle. Die Veranstalter müssen lediglich ein Abstands- und Hygienekonzept nach §5 der Corona-Schutzverordnung vorhalten und umsetzen. Zudem ergeht die Empfehlung, dass ausschließlich Personen an der Veranstaltung teilnehmen, die die 3G-Regel erfüllen.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine ordnungsrechtliche Anzeige/Genehmigung des Hutzelfeuers durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde weiterhin notwendig ist.
Der Landkreis Fulda hat sich zu dieser Allgemeinverfügung im Zuge der Lockerungen entschlossen. "Wir genehmigen damit keine Großveranstaltung, sondern eine Zahl kleinerer Zusammenkünfte, bei denen erforderliche Abstände problemlos eigenverantwortlich eingehalten werden können. Zudem sind die Hutzelfeuer nicht vorrangig durch den Konsum von Alkohol geprägt. Das Winteraustreiben ist ein geselliges Miteinander der Dorfgemeinschaft, bei dem sehr viele Familien mit Kindern teilnehmen. Diese Freude soll ihnen nicht verwehrt werden", sagen Bernd Woide und Frederik Schmitt. (pm) +++