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Eine Testpflicht für Schüler bleibt vorerst bestehen - Symbolfoto: Pixabay

REGION Lorz: "Die Omikron-Welle ist gebrochen"

Ab Montag: Maskenpflicht am Platz entfällt für Schüler

04.03.22 - "Hinter uns liegen wahrlich keine einfachen Wochen. Wenngleich die überwältigende Zahl der Schulen – anders als im Winter – durchgängig Präsenzunterricht anbieten konnte, so mussten die Kinder und Jugendlichen doch mit vielen belastenden Einschränkungen umgehen. Jetzt möchten wir ihnen bei sinkenden Infektionszahlen und Lockerungen in zahlreichen gesellschaftlichen Bereichen auch wieder ein Stück Freiheit zurückgeben", erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz heute in Wiesbaden. "Dass wir seit Beginn des Jahres so viel Unterricht anbieten konnten, haben wir einerseits dem verantwortungsvollen Verhalten der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte zu verdanken sowie andererseits dem engmaschigen Testen, der Maskenpflicht und natürlich auch den Impfangeboten."

Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz Archivfoto: O|N/Tobias Rehbein

Seit Beginn des Jahres wurden in den Schulen wöchentlich im Durchschnitt mehr als 2,1 Millionen Antigen-Selbsttests von den Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Dabei erreichte die Quote positiver Tests mit 0,65 Prozent (14.500 Tests) Anfang Februar ihren Höhepunkt. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich rund 27.500 Kinder und Jugendliche in Quarantäne. Seitdem ist die Quote positiver Antigen-Selbsttests um rund 60 Prozent auf 0,28 Prozent (6.200) gesunken, die Zahl in Quarantäne befindlicher Schülerinnen und Schüler sank im selben Zeitraum um mehr als 70 Prozent auf 7.800 Kinder und Jugendliche.

"Die Werte zeigen, dass wir in der Schule die Omikron-Welle gemeinsam gebrochen haben. Weil wir wissen, wie belastend das stundenlange Tragen einer Maske im Unterricht ist, haben wir uns entschlossen, auf Basis der deutlich gesunkenen Zahlen mit dem Wegfall dieser Pflicht in allen Jahrgangsstufen ab Montag eine erste spürbare Erleichterung zu schaffen. Das sind wir den Kindern und Jugendlichen nach Monaten der Entbehrungen schuldig. Und dieser Schritt – das unterstützen auch die Kinder- und Jugendmediziner – ist vertretbar. Denn Schule hat immer auch eine soziale Komponente", erläuterte der Minister. Die Aufhebung der Maskenpflicht bedeute natürlich nicht, dass Kinder und Jugendliche im Unterricht keine Maske mehr tragen dürften, betonte der Kultusminister. "Wer sich mit Maske sicherer fühlt, darf sie selbstverständlich weiterhin tragen."

Archivfoto: O|N/Luisa Diegel

Testpflicht bleibt vorerst bestehen

Alle nicht geimpften Schülerinnen und Schüler müssen sich bis auf Weiteres dreimal pro Woche testen lassen. Geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche dürfen sich ebenfalls testen. Der Test kann weiterhin kostenfrei in der Schule erbracht werden und wird im Testheft vermerkt. Alternativ kann er auch in einem Testzentrum erfolgen.

Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen finden Sie unter https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/corona. (pm) +++


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