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Die ganze Partei AfD steht nun unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. - Foto picture alliance / Andreas Franke | Andreas Franke

REGION Viel Zustimmung für Urteil

AfD offiziell als Verdachtsfall bestätigt: Geheimdienst darf Partei beobachten

10.03.22 - Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln von Dienstag trifft die AfD hart: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die gesamte AfD als "Verdachtsfall" für extremistische Bestrebungen einstufen. Das heißt auch, der Verfassungsschutz darf die Partei als Geheimdienst beobachten.

Mit dem Urteil wurde eine Klage der AfD gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Laut einer Pressemeldung des Verwaltungsgerichts Köln "gebe es ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei".

Wie es in der Urteilsbegründung heißt, seien "Aktivitäten in der Jugendorganisation Junge Alternative (JA)" in die Bewertung eingeflossen. Sowohl im Flügel als auch in der JA sei "ein ethnisch verstandener Volksbegriff" ein zentrales Politikziel. Danach müsse das deutsche Volk in seinem "ethnischen Bestand" erhalten und sollten "Fremde" möglichst ausgeschlossen werden. Dies weiche vom Volksbegriff des Grundgesetzes ab. Außerdem sei laut dem Gericht eine "ausländerfeindliche Agitation" zu erkennen ("Messer-Migranten").

Laut tagesschau.de hatte das Kölner Gericht dem Bundesamt im März 2021 per "Hängebeschluss" im Eilverfahren untersagt, die AfD als Verdachtsfall einzustufen und zu beobachten. Der Beschluss wurde zwar noch nicht aufgehoben, das solle laut Gericht aber "zeitnah" passieren. Danach dürfte der Verfassungsschutz dann mit der Beobachtung der AfD beginnen. 

Statements

Robert Lambrou von der AfD Archivfoto: O|N

Die Bundespartei möchte das Urteil in der nächsten Instanz abwenden. "Ich sehe gute Chancen, dass wir dann Recht bekommen werden", sagte der AfD-Co-Landesvorsitzende Robert Lambrou am Mittwoch bei hessenschau.de. "Ich kenne fast alle 2.300 Mitglieder persönlich. Das sind durch und durch bürgerlich-konservative Menschen, die sich Sorgen um die Zukunft Deutschlands machen", sagt der Co-Landesvorsitzende.

Holger Bellino Wahlkreis 23 - Hochtaunus I Foto: CDU Hessen

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino, sagte dazu: "Wir begrüßen das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts und die Bestätigung der Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall in aller Deutlichkeit. Wenn man bedenkt, dass Personen wie Höcke nach wie vor Führungsfunktionen innehaben und der zwar offiziell aufgelöste und als rechtsextrem eingestufte "Flügel" innerhalb dieser Partei immer noch wirkt, ist die Entscheidung des Gerichts ein klares Signal und zeigt einmal mehr, dass die AfD keine harmlose Partei und schon gar keine Alternative ist."

Günter Rudolph, Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag: "Nicht nur in Hessen sehen wir das verfassungsfeindliche und demokratiegefährdende Gedankengut dieser Partei. Die Auffassung des Verwaltungsgerichts teilt die SPD-Fraktion ausdrücklich. Den Wolf im Schafspelz bekommen die Hessinnen und Hessen ja häufiger zu Gesicht, wenn die Redner der AfD im Hessischen Landtag ihre Reden schwingen, die gespickt mit Hass und Hetze sind. Und die Mitglieder der Identitären Bewegung geben ihr Übriges dazu."

Engin Eroglu, Mitglied des Europäischen Parlaments und Landesvorsitzender der FREIE WÄHLER Hessen: "Die FREIE WÄHLER sind eindeutig eine Partei der Mitte. Die hessische AFD ist zunehmen nach rechtsabgedriftet. Hass, Rassismus, Antisemitismus und Radikalisierung lässt sich mit den FREIE WÄHLER nicht machen! Somit passen auch Menschen, die diese Ideologien verfolgen oder geduldet, ignoriert oder verharmlost haben, nicht zu uns!" (mp/nb) +++


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