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Der Schleusenraum am Eingang eines ABC-Bunkers - Foto: picture alliance/dpa | Daniel Karmann

FULDA Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung

CDU-Fraktion hat Fragen zum Zivilschutz: "Was unternimmt die Kommune?"

26.03.22 - Aus gegebenem Anlass hat die Fuldaer CDU-Fraktion eine Anfrage zum Zivilschutz zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am kommenden Montag gestellt. Sie fragt den Magistrat der Stadt Fulda ganz konkret, welche Handlungsfelder und Handlungsnotwendigkeiten dieser vor dem Hintergrund der aktuellen Situation für den Bereich des Zivilschutzes vor Ort sehe. Dazu heißt es: "Der fürchterliche Krieg in der Ukraine hat innerhalb weniger Tage maßgebliche Teile der deutschen Politik widerlegt. Die Sicherheits- und Außenpolitik hat viel zu lange die Realitäten in der Welt missachtet. Die Stimmen, die in der Vergangenheit kriegerische Auseinandersetzungen für überwunden erklärt haben und jeden Euro öffentlicher Ausgaben für Sicherheit und Militär gegeißelt haben, sind verstummt", so die Fraktionsvorsitzende.

Auch in Fulda seien in kommunalpolitischen Diskussionen zu Sicherheitsfragen diejenigen diskreditiert worden, die sich für mehr Engagement für Verteidigung und äußere Sicherheit eingesetzt hätten. Eingeholt von der Realität habe die Bevölkerung in Deutschland Angst und Sorge, ob der vom Diktator Putin angezettelte Krieg in der Ukraine zu einem Flächenbrand in ganz Europa werden könne. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, was die Stadt Fulda konkret tue, um die Zivilbevölkerung wirksam zu schützen.

Die Fuldaer CDU-Vorsitzende Patricia Fehrmann O|N-Archivbild

Dazu sagt CDU-Fraktionsvorsitzende Patricia Fehrmann (CDU) auf O|N-Anfrage: "Wir wollen dieses Thema anstoßen, weil derzeit allgemein ein Umdenken und eine Neubewertung, was sicherheitspolitische Fragen angeht, eingesetzt hat. Zivil- und Katastrophenschutz steht zwar in der Kompetenz der Bundesregierung, doch auch auf kommunaler Ebene muss man über geeignete Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung nachdenken. Deswegen haben wir die Initiative für unsere Anfrage nach Handlungsnotwendigkeiten im Zivilschutz vor Ort ergriffen."

Zivilschutz ist eigentlich Bundessache

Unter Zivilschutz versteht man alle nicht-militärischen Maßnahmen im Verteidigungs- oder Spannungsfall, die dem Schutz der Bevölkerung an sich sowie dem Aufrechterhalten der öffentlichen Infrastruktur dienen. Der Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall liegt dem Grundgesetz nach in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und ist somit Bundessache, während der Katastrophenschutz im Frieden den Ländern zugeordnet ist.

Es wäre jedoch nicht sinnvoll, wenn Bund und Länder für die Bekämpfung von Schadenssituationen, ganz gleich welcher Ursache, voneinander unabhängige Hilfeleistungssysteme sozusagen doppelt vorhalten würden. Deshalb bestehe eine enge Kooperation von Bund und Ländern, indem der friedensmäßige Katastrophenschutz auch im Verteidigungsfall Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung wahrnimmt. Umgekehrt stehe das durch den Bund finanzierte Ergänzungspotential für den Zivilschutz den Ländern auch für die Gefahrenabwehr im Frieden zur Verfügung.

Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wird derzeit noch verstärkt und verbessert, um einerseits im Bedarfsfall über ein gemeinsames und schlagkräftiges System zur Schadensbekämpfung zu verfügen und andererseits Synergieeffekte zu erreichen. (ci) +++


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