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Das neue Gesetzespaket soll die Arbeit der hessischen Polizei stärken. - Symbolbild: O|N/Jonas Wenzel

WIESBADEN MdL Thomas Hering ist zufrieden

Gesetzespaket soll Arbeit der hessischen Sicherheitsbehörden stärken

31.03.22 - Die Regierungsfraktionen im Hessischen Landtag haben ein Gesetzespaket zur Stärkung der hessischen Sicherheitsbehörden auf den Weg gebracht. Anlässlich der ersten Lesung begrüßte Innenminister Peter Beuth die geplanten Änderungen des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Artikel 10-Gesetz und des Gesetzes zur parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes in Hessen sowie zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften und zur Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei.

Hessens Innenminister Peter Beuth

MdL Thomas Hering (CDU) ist Polizeibeamter aus Fulda und mit dem Paket zufrieden. ...Archivfoto: O|N/Carina Jirsch

"Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land hat für uns höchste Priorität. Neben unseren Rekordinvestitionen in die Innere Sicherheit ist es entscheidend, dass die hessischen Sicherheitsbehörden mit den notwendigen Befugnissen ausgestattet sind. Diese müssen so ausgestaltet sein, dass Polizei und Verfassungsschutz effektiv arbeiten können und gleichzeitig die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben. Die geplanten Gesetzesänderungen erfüllen diese Voraussetzungen und sind damit neben der polizeilichen Prävention ein wichtiger Schritt, um das Schutzniveau und das Sicherheitsgefühl der Menschen in Hessen noch weiter zu steigern", so Innenminister Peter Beuth.

Die sicherheitsrechtlichen Vorschriften stehen für den Fuldaer CDU-Landtagsabgeordneten Thomas Hering im besonderen Fokus, zuvor selbst lange Jahre Polizeibeamter in Hessen: "Die Polizeiarbeit muss den technischen Entwicklungen, neuen Kriminalitätsformen und vor allem einem immer perfideren Täterverhalten angepasst werden, sonst rennen wir ständig hinterher", so sein Appell für mehr Befugnisse im Fall erheblicher Gefahren. Dazu zählen Extremismus, terroristische Gefährder, überregionale Kriminalität, aber auch schwere Fälle von häuslicher Gewalt sowie Umtriebe rund um das Internet und die sozialen Medien. 

"Auch zukünftig sehe ich mich gefordert, weitere Anpassungen in den Gefahrenabwehrrechten anzugehen, freue mich aber, dass in den jetzt eingebrachten Gesetzesentwürfen viele meiner Eingaben bereits umgesetzt sind", so Hering sichtlich zufrieden. Die Änderungen im Gesetzespaket betreffen in erster Linie das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Hessische Verfassungsschutzgesetz sowie organisatorische Rahmenbedingungen.

Insbesondere im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung werden mit den Gesetzesänderungen umfangreiche Änderungen vorgenommen:

(1) Um insbesondere Rechtsextremismus noch effektiver zu bekämpfen, sollen die Straftaten "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen", "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten", "Volksverhetzung" und "Anleitung zu Straftaten" in den Katalog der Delikte mit "erheblicher Bedeutung" aufgenommen werden. Dies erweitert die polizeilichen Möglichkeiten im Rahmen der Gefahrenabwehr.

(2) Beabsichtigt ist zudem eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für das IP-Tracking im Bereich der Gefahrenabwehr. Dies ist beispielsweise bei der Ankündigung eines Suizids oder Amoklaufs via Internet von hoher Relevanz.

(3) Es werden darüber hinaus notwendige Befugnisse für die Sicherheitsbehörden wie die Videosicherheitstechnik an besonderen Gefahrenpunkten wie in Flughäfen, Personenbahnhöfen, Sportstätten, Einkaufszentren und Packstationen eingeräumt. Die Kameras sollen insbesondere an besonderen Gefahrenpunkten eingesetzt werden können, an denen es zu einem erhöhten Aufkommen an Straftaten kommt. Mit der Schaffung der eigenständigen Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung von Flughäfen, Personenbahnhöfen, Sportstätten, Einkaufszentren und Packstationen wird auf eine jeweilige Einzelfallprüfung verzichtet. Dies ermöglicht den erleichterten Einsatz von Videotechnik in diesen Bereichen.

(4) Es werden zusätzliche Rahmenbedingungen geschaffen, um den Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme in Dienstfahrzeugen, sogenannter In-car-AKLS, zu ermöglichen.

(5) Es wird weiterhin der Schutz der Berufsgeheimnisträger ausgebaut. Unter Beachtung der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG wird der Schutz der nach §§ 53 und 53a StPO zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträger vor verdeckten Maßnahmen neu geregelt. Dabei wird das öffentliche Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr, soweit rechtlich zulässig, mit dem Interesse an der Geheimhaltung der anvertrauten Informationen in einen Ausgleich gebracht.

(6) Die Umorganisation des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums zu einem Hessischen Polizeipräsidium Einsatz schafft die erforderlichen Voraussetzungen, die zukünftig an eine leistungsstarke Einsatzbehörde gestellt werden.

Stärkung des Verfassungsschutzes und seiner parlamentarischen Kontrolle

Im Hessischen Verfassungsschutzgesetz werden unter anderem Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt sowie Regelungen an die des Bundesverfassungsschutzgesetzes angepasst, etwa zur Beobachtung von Einzelpersonen. Weil es für Sicherheitsbehörden besonders schwierig ist, sich selbst radikalisierende Personen frühzeitig zu erkennen, sollen daher die Aufklärungsmöglichkeiten für den hessischen Nachrichtendienst verbessert werden. Darüber hinaus soll das Auskunftsrecht von Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden.

Der Verfassungsschutz wird in Zukunft einer noch stärkeren parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Mitgliedern der parlamentarischen Kontrollkommission werden Zutrittsrechte zu den Dienststellen des Landesamts für Verfassungsschutz eingeräumt. Darüber hinaus wird die Parlamentarische Kontrollkommission durch die Einrichtung eines ständigen Geschäftsführers gestärkt. (pm)+++


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