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Für viele Osthessen hat die Maske in den meisten Bereichen vorerst ausgedient. - Symbolbild: Pixabay

REGION "Regeln bedeuten mehr Eigenverantwortung"

Lockerungen über Lockerungen: Diese Corona-Regeln gelten ab heute

02.04.22 - "Endlich", denken sich die einen, "viel zu früh" heißt es auf der anderen Seite: Ab heute wird in Hessen ordentlich gelockert. Und zwar bei den Corona-Maßnahmen. In vielen Bereich fallen Test- und Maskenpflichten weg - auch, wenn das der hessischen Landesregierung eigentlich so gar nicht passt. Doch bis zum 29. April gelten jetzt erst einmal neue Regeln. 

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier. Archivfotos: O|N

"Alle Bundesländer halten die Änderung des Gesetzes für verfehlt. Aber ist nun mal jetzt nicht zu ändern, deshalb mahnen wir weiterhin zur Vorsicht und empfehlen insbesondere das Tragen von einer Maske in Innenräumen", erklärt Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier nach dem Corona-Kabinett am Montag auf einer Pressekonferenz.

Wegfall der Maskenpflicht

Denn in den meisten Bereichen fällt die Maskenpflicht weg. Lediglich in Arztpraxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Pflege- und Rettungsdiensten, in Bussen und Bahnen und in Sammelunterkünften ist das Tragen einer Maske weiterhin Pflicht. 

Am Donnerstag teilte auch das Oberlandesgericht Frankfurt mit, dass die Maskenpflicht in den Gebäuden der Amts- und Landgerichte in Hessen erst einmal bestehen bleiben soll. Im Sitzungsaal entscheide der Richter, ob eine Maske getragen werden muss. 

Lockerungen auch bei Tests

In vielen Bereichen werden keine Corona-Tests mehr benötigt.

Auch in Sachen Testpflicht wird gelockert: Diese gilt ab dem 2. April nur noch für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften. Einrichtungsleiter können allerdings Ausnahmen für Geimpfte, Genesene machen sowie aus sozialethischen Gründen. Bewohnertestungen, insbesondere in Pflegeheimen, können bei einem Ausbruchsgeschehen gegebenenfalls anlassbezogen vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet werden. In Schulen werden Lehrer sowie Schüler weiterhin dreimal wöchentlich getestet. Justizvollzugs- und Abschiebehaftanstalten etc. können selbst über die Anordnung von Testpflichten entscheiden.

"Pandemie ist noch nicht vorbei"

"Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Das Coronavirus wird uns auch noch weiter beschäftigen. Umso wichtiger ist es, dass nun jeder und jede Einzelne darauf achtet, unnötige Infektionsrisiken zu vermeiden und sich selbst und andere bestmöglich zu schützen. Die neuen Regeln bedeuten mehr Freiheiten, aber somit auch mehr Eigenverantwortung in der Hand unserer Bürgerinnen und Bürger", erklärte Bouffier.

Gesundheitsminister Kai Klose.

Und auch Gesundheitsminister Kai Klose warnt weiterhin zur Vorsicht und kritisiert die bundesweiten Lockerungen: "Eine Pandemie endet nicht durch Gesetz", wie er am Mittwoch im Wiesbadener Landtag sagte. Der Bund trage die Verantwortung und müsse nacharbeiten, wenn es notwendig werde. 

Doch erst einmal gelten die neuen Corona-Regeln bis zum 29. April. (ld) +++


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