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Ortsvorsteher Wolfgang Geiß zeigt, wo in Unter-Seibertenrod eine andere Bestattungsform möglich wäre. - Archivbild: Dieter Graulich

ULRICHSTEIN Stadtverordnetenversammlung

Andere Bestattungsformen möglich: Bergstädtchen mit neuer Friedhofsordnung

04.04.22 - Hessens Bergstädtchen hat eine neue Friedhofsordnung, einschließlich einer Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung. Die beiden Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung am Freitag im Innovationszentrum wurden bei einer Enthaltung beziehungsweise einstimmig gefasst.

Zu Beginn der Sitzung hatte Albert Appel (Bündnis 90/Die Grünen) zunächst die Absetzung dieses Tagungsordnungspunkten gefordert, da nach Ansicht seiner Fraktion noch Beratungsbedarf bestehe. Dies widerlegten sowohl Stadtverordnetenvorsteher Karl Weisensee wie auch Bürgermeister Edwin Schneider und der Antrag wurde abgelehnt. Der Rathauschef wies bei der Aussprache dieses Tagesordnungspunktes dann darauf hin, dass in den vergangenen Jahren die Stadtverwaltung ein deutlich geändertes Bestattungsverhalten festgestellt habe.

Die "klassische" Erdbeisetzung, die früher die gängigste Bestattungsform war, werde immer weniger durchgeführt. Seit geraumer Zeit sei zu beobachten, dass nicht nur die Feuerbestattungen immer mehr den Vorzug vor den Erdbeisetzungen erhalte, sondern der Ruf nach Gemeinschaftsgrabanlagen, Baumurnen-Grabstätten und anderen alternativen Bestattungsformen laut würden. Dieser Nachfrage solle durch die Änderung der Friedhofsordnung und der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Rechnung getragen werden.

Ruhefrist von 25 Jahren

Vereinzelt wurden auch Erdrasengräber für Sargbestattungen angefragt. Diese Art der Bestattung habe jedoch den Nachteil, dass die Grabfläche im Laufe der Ruhefrist bei Einbruch des Sarges absackt und vom Bauhof Erdauffüllungen und Einsaat erfolgen müssten. Für diese notwendigen Bauhofarbeiten wurde eine entsprechend höhere Gebühr für die Einräumung des Nutzungsrechts veranschlagt. Die Gebührenordnung enthalte ansonsten keine wesentlichen Gebührenerhöhungen und die seit 2017 geltenden Gebühren sollen weiterhin Bestand haben. Bei den Nutzungsrechten für die Grabstätten wurde, für alle Grabarten einheitlich, eine Ruhefrist von 25 Jahren beschlossen. Mit den beschlossenen Änderungen soll auch eine Abwanderung von Bestattungen in andere Friedhöfe oder Friedwälder entgegengewirkt werden. Auch die neue Bestattungsform in einem Memoriamgarten solle dazu beitragen.

Sonstiges

Zur Kenntnis nahmen die Stadtverordneten im Rahmen der Sitzung die über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 2015. In den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt, Wirtschaft und Verkehr wurde der Antrag von Albert Appel/Bündnis 90/Die Grünen überwiesen, einen Teilbereich des neu aufzuforstenden Waldes, als "Bürgerwald" anzulegen. Appel stellte anschließend den Antrag für die 675-Jahrfeier eine neue Auflage des Buches "Ulrichstein, Burg und Stadt" von Reinhard Thomas Senior zu erstellen. Der Antrag wurde, wie gefordert, in den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen. Ebenso der Antrag für einen Wettbewerb, die schönsten historischen Häuser im Stadtbereich zu prämieren.

Formsache waren im Rahmen der Sitzung die Veräußerung von Bauplätzen im Baugebiet "Weidenweg" in Wohnfeld und im Baugebiet "Fügweg" in Ober-Seibertenrod sowie die Weiterführung der Erschließung Wasser, Abwasser und vorläufiger Straßenbau im Baugebiet "Am Rainbaum" in Unter-Seibertenrod. Abschließend teilte Bürgermeister Schneider mit, dass die Kommunalaufsicht des Vogelsbergkreises den Haushaltsplan und Anlagen der Stadt 2022 sowie den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Stadtwerke Ulrichstein" für das Wirtschaftsjahr 2022 genehmigt habe. (gr) +++


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