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Bischof Stephan Ackermann ist Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz - O|N-Archivbild: Jonas Wenzel (Yowe)

TRIER "Mindeststandards verletzt!"

Heftige Vorwürfe gegen Missbrauchsbeauftragten Bischof Stephan Ackermann

15.04.22 - Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz kommentiert die aktuelle Berichterstattung zur Offenlegung des Pseudonyms der Betroffenen Karin Weißenfels vor Mitarbeitenden des Bistums Trier durch Bischof Stephan Ackermann wie folgt:

"Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz nimmt die aktuelle Berichterstattung zur Causa
Karin Weißenfels bestürzt und irritiert zur Kenntnis. Nach Informationen, die dem Beirat vorliegen, hat
Bischof Stephan Ackermann bei einer digitalen Informationsveranstaltung mit pastoralen Mitarbeitenden
seines Bistums Trier am 18. März 2022 das Pseudonym der Betroffenen Karin Weißenfels gebrochen und
deren Klarnamen benannt.

Medienberichten zufolge hat Bischof Ackermann zwar zwischenzeitlich eine diesbezügliche Unterlassungserklärung unterzeichnet und sich bei der Betroffenen entschuldigt. Der Betroffenenbeirat stellt dennoch fest, dass Bischof Ackermann mit seinem Verhalten das persönliche Schutzinteresse eines schwer traumatisierten Menschen geschädigt hat. Dabei ist völlig unerheblich, in welchem Kontext und Setting der Bruch des Pseudonyms und mit welcher Motivation er stattgefunden hat: Entscheidend ist, dass eine Betroffene bewusst unter einem Pseudonym handelt und damit unmissverständlich deutlich macht, dass sie diesen Schutzraum in den von ihr selbst definierten Kontexten benötigt und aufrechterhält. Die Verletzung dieses Schutzraums stellt einen eklatanten Machtmissbrauch und eine erneute Retraumatisierung der Betroffenen dar. Das Verhalten von Bischof Ackermann ist daher inakzeptabel und
weder nachvollziehbar noch entschuldbar.

Die besondere Brisanz dieses Machtmissbrauchs liegt aber nicht nur in der Tatsache, dass Bischof Ackermann als zuständiger Ortsbischof für die Aufarbeitung des konkreten Falls und als Dienstvorgesetzter eine unveräußerliche Grenze überschritten hat. Er ist eben auch Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz und damit direkter Ansprechpartner für die im Beirat engagierten Betroffenen. Daher muss der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz leider feststellen: Menschen, die von sexualisierter Gewalt im Raum der Kirche betroffen sind, müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Persönlichkeitsrechte zu jedem Zeitpunkt unbedingt gewahrt bleiben, wenn sie sich der Institution Kirche gegenüber offenbaren. Dieser Schutz ihrer Persönlichkeit ist die unabdingbare Grundlage für jede Aufarbeitung. Der Bruch des Pseudonyms einer Betroffenen zieht daher einen eklatanten Vertrauensverlust auch im Betroffenenbeirat bei der DBK nach sich. Was auch immer den Bischof von Trier
zu seinem Handeln bewegt haben mag: dieses Verhalten disqualifiziert den Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz, weil es die Mindeststandards für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit verletzt.

Spätestens angesichts der jetzt eingetretenen Situation wird deutlich, dass es dringend einer strukturellen und personellen Neuordnung im Themenfeld Missbrauch, Aufarbeitung und Prävention in der Deutschen Bischofskonferenz bedarf. Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz fordert die Bischöfe, und hier namentlich den DBK-Vorsitzenden Bischof Georg Bätzing, auf, gemeinsam mit dem Betroffenenbeirat nach Lösungen und Alternativkonzepten zu suchen. Die Entscheidung zu einer solchen Neuordnung wurde bereits von den Bischöfen im November 2021 getroffen. Der Betroffenenbeirat ist hierzu bisher allerdings weder offiziell informiert, noch sind inhaltliche Gespräche mit ihm dazu geführt worden. Der Betroffenenbeirat signalisiert daher nochmals ausdrücklich seine Gesprächsbereitschaft und seinen Willen zur zeitnahen aktiven Beratung und Mitgestaltung."

Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz besteht aus zwölf Personen, die von sexualisierter Gewalt und Missbrauch im Zuständigkeitsbereich der katholischen Kirche betroffen sind. Die Mitglieder sind durch den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz berufen. Der Betroffenenbeirat soll die Bischofskonferenz in Fragen des Missbrauchs und der sexualisierten Gewalt beraten, aber auch eigene Initiativen und Sichtweisen aus der spezifischen Sichtweise der Betroffenen einbringen. Der Betroffenenbeirat hat sich im Oktober/November 2020 konstituiert; die Amtszeit beträgt drei Jahre. Kontakt:[email protected]. (pm)+++


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