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02.07.09 - REGION

Michael ROTH (MdB): Mehr Sicherheit für ehrenamtliche Vereinsvorstände

Vereinen wird zukünftig die Arbeit erleichtert. Der Deutsche Bundestag beschloss heute eine Reform des Vereinsrechtes, die die finanzielle Haftung von Vorständen begrenzt. Bundestagsabgeordneter Michael Roth, der sich in Berlin für dieses Regelung stark gemacht hat, begrüßt die Neuregelung: "Endlich konnten wir einer langjährigen Forderung vieler Vereinsmitglieder in meinem Wahlkreis nachkommen und Ehrenamtliche stärker vor finanziellen Risiken schützen."

Zukünftig sollen ehrenamtlich tätige Vorstände Schäden, die sie im Dienst für ihren Verein verursachen, grundsätzlich nicht mehr aus eigener Tasche bezahlen müssen. Nur wer vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, muss in Zukunft noch mit Schadensersatzforderungen rechnen. Die Neuregelung gilt für alle, die unentgeltlich oder für eine Vergütung von bis zu 500 Euro im Jahr im Vorstand eines Vereins oder einer Stiftung tätig sind. Zudem können nun auch Vereine sich neben der Papierform elektronisch im Vereinsregister anmelden. Damit werden Vereinsgründungen einfacher und schneller möglich. "In Sport und Kultur, Sozialwesen und Bildung ist unsere Region auf den Einsatz der Bürgerinnen und Bürger zwingend angewiesen. Mit der neu geschaffenen Sicherheit werden hoffentlich noch mehr Interessierte ermutigt, Verantwortung in einem Verein zu übernehmen", so Roth. +++

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