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2019: An den toten Schafen aus Nentershausen wurden vor drei Jahren Wolfsspuren gesichert - Archivbilder: O|N

REGION "Es war der Fuchs"

Nutztierhalter werfen Umweltministerium Schwindel bei Wolfsnachweisen vor

10.06.22 - Der Unmut bei einigen Nutztierhaltern in der Region wächst, einige von ihnen werfen dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) nun vor, "Zahlen zu manipulieren": Der Vorwurf: Obwohl in den Jahren 2021/2022 bisher über 630 Wolfssichtungen oder Nutztierrisse in Hessen gemeldet wurden (und damit so viele wie nie zuvor), bestätigte das zuständige HLNUG lediglich 240 Fälle als gesicherte Wolfsnachweise.  

Darunter fallen hauptsächlich genetische Nachweise, beispielsweise von Kot entnommen, oder "aussagekräftige, überprüfbare Fotos mit verifizierbarem Standort." Bei rund 50 Meldungen über Nutztierrisse und zahlreichen weiteren Wildtierrissen- teilweise wurden bei den Angriffen mehrere Tiere getötet – gingen, laut HLNUG-Statistik, nur fünf tote Schafe und knapp 20 Wildtiere auf die Kappe von Wölfen.

630 Überprüfungen in 2021/2022

Zum Vergleich: Im Jahr 2019 wurden etwa 70 Proben bewertet, dabei wurden 13 Nutztierangriffe bestätigt, über 30 Nachweise fielen auf Wildtierrisse, Losung, Totfunde sowie Bildmaterial. Ein geringer Teil der entnommenen Proben konnte nicht ausgewertet werden, für weitere, wenige Fälle, waren beispielsweise Hunde verantwortlich.

Obwohl, anders als in 2019, mittlerweile mehrere Wölfe in Hessen als sesshaft gelten, werden weit weniger Nutztierrisse bestätigt als noch vor drei Jahren. Woran das liegen könnte: Beim Blick auf die HLNUG-Statistik zeigt sich, dass viele Proben, welche von offiziellen Rissgutachtern an Kadavern entnommen werden, einfach nicht bestimmbar sind, die DNA-Analyse keine Artbestimmung mehr möglich macht.

"Es war der Fuchs"

Relativ häufig wird vom HLNUG an den Kadavern ausschließlich Fuchs-DNA gefunden ...

Bei vier Kälberrissen und sechs tödlichen Angriffen auf Schafe fand das HLNUG DNA von Füchsen, auch an einer Ziege, einem Reh und mehreren Wildschweinen waren ausschließlich Fuchsspuren zu finden. Weitere Risse, (unter anderem an Fohlen und einem ausgewachsenen Rind), werden Hunden zugeschrieben.
 
Offiziell heißt es von Seiten des HLNUG: "Obwohl es mehr Wölfe gibt, ist die Zahl der bestätigten Nutztierrisse seit drei Jahren gesunken – Hessens Wölfe jagen offenkundig fast ausschließlich Wild."

Wird tatsächlich gemauschelt?

Einige Landwirte, Jäger und Nutztierhalter aus dem Raum Hersfeld-Rotenburg, aber auch aus dem Landkreis Fulda, sehen die Zahlenentwicklung skeptisch, immer häufiger werden Rufe laut, dass das HLNUG Wolfsrisse verschweige – Beweise dafür gibt es allerdings nicht.

Ein Pressesprecher des HLNUG äußert sich auf O|N-Anfrage folgendermaßen: "Im Wolfszentrum Hessen werden wie zuvor alle eingehenden Verdachtsfälle von Nutztieren mit Verdacht auf Tötung durch einen großen Beutegreifer untersucht. Dass es in diesem Jahr bisher keinen Wolfsübergriff auf ein Nutztier in Hessen gegeben hat, ist erfreulich. Durch die Intensivierung des aktiven Monitorings (z.B. durch Kamerafallen und Lösungssuche) kommt es für diese Nachweisarten vermehrt zu Wolfsnachweisen."

Erst kürzlich wurde in Tann ein totes Kalb aufgefunden, das Ergebnis der Untersuchung ...

Bei einem Kälberriss, der kürzlich in der Rhön geschah, konnte von Seiten des HLNUG kein Verursacher bestimmt werden. Der Besitzer des Tieres gibt an, er habe den Kadaver selbst auf Spuren untersuchen lassen wollen, sei dabei aber vom Rissgutachter des Ministeriums gehindert worden. Die Überreste seines Kalbes seien einfach mitgenommen worden, Rückstellproben wären ihm, trotz mehrfacher Bitte, nicht überlassen worden. Ein ähnlicher Vorwurf steht aus dem Gebiet Eichenzell im Raum, wo in der vergangenen Woche ein Fohlen gerissen wurde.

Das sagt das Ministerium zu den Vorwürfen

Hierzu schreibt das HLNUG: "Eine B-Beprobung wird durch die Wolfsberaterinnen und Wolfsberater des HLNUG grundsätzlich nicht behindert. Es ist zu beachten, dass ausschließlich eine durch das HLNUG amtlich angeordnete Beprobung und Untersuchung im Nationalen Referenzlabor im Rahmen des Wolfsmonitorings berücksichtigt werden kann. Ausschließlich auf diesem Wege können an Nutztierkadavern amtlich anerkannte Wolfsnachweise erbracht werden und diese ggf. Grundlage für die Beantragung von Ausgleichszahlungen sein. Zusätzlich zu dieser für die Tierhaltenden kostenfreien genetischen Analyse besteht das Angebot, den oder die Kadaver von Nutztieren mit Verdacht auf Tötung durch einen großen Beutegreifer im Landesbetrieb Hessisches Landeslabor ausführlich und für die Tierhaltenden ebenfalls kostenfrei untersuchen zu lassen. Es erfolgt eine umfassende pathologisch-anatomische, pathologisch-histologische, mikrobiologische und molekularbiologische Untersuchung als Service für die Tierhaltenden. Der Transport des Kadavers in das Landeslabor wird hierbei durch das Wolfszentrum Hessen organisiert. Die Untersuchung im Landeslabor wird den Tierhaltenden angeboten und ist nicht verpflichtend. Eine Untersuchung gegen den Willen der Tierhaltenden erfolgt nicht." (mr) +++


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