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Der Rollerfahrer war vor der Polizei geflohen - Foto: Privat

FULDA 15-jähriger Rollerfahrer gestürzt

Verfolgungsfahrt in den Kaiserwiesen: Ermittlungsverfahren gegen Polizisten

23.06.22 - Wie die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage von OSTHESSEN|NEWS mitteilt, wurde ein Ermittlungsverfahren gegen einen Polizeibeamten, sowie gegen einen 15-jährigen Rollerfahrer eingeleitet, der sich im März eine spektakuläre Verfolgungsfahrt mit der Polizei geliefert hatte.

Das war passiert:

Mitte März 2022 wurden die Beamten in die Fuldaer Kaiserwiesen gerufen, Passanten hatten sich über den Lärm beschwert, den der 15-Jährige mit seinem Roller dort veranstaltet hatte. Eine Streife der Polizeistation Fulda traf den Rollerfahrer kurze Zeit später im Bereich des Parkplatzes an und wollte diesen einer Kontrolle unterziehen. Beim Erblicken der Polizei ergriff der Rollerfahrer sofort und ohne ersichtlichen Grund die Flucht.

Wie das Polizeipräsidium Osthessen in einer Pressemitteilung im März schrieb, setzte der Zweiradfahrer trotz der Aufforderung - unter Einsatz von Blaulicht und Martinshorn - stehenzubleiben, seine Fahrt fort. "Dabei zeigte er wiederholt ein rücksichtsloses und grob verkehrswidriges Fahrverhalten", so die Polizei.

Auf dem Parkplatzgelände kam es schlussendlich zur Kollision des Streifenwagens mit dem Roller, woraufhin der vorausfahrende Rollerfahrer stürzte und sich leicht verletzte. Der 15-Jährige wurde zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus transportiert und später an einen Erziehungsberechtigten übergeben. Durch den Unfall entstand geringer Sachschaden am Roller und am Streifenwagen. "Der 15-Jährige muss sich nun unter anderem wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Die Polizeiautobahnstation Petersberg hat den Unfall aufgenommen", so die Polizei damals.

Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban erklärt nun gegenüber O|N, dass auch gegen einen Polizeibeamten wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt werde. Zuerst hatte die Fuldaer Zeitung berichtet. (mr) +++


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