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Demonstration zum Internationalen Frauentag 2019 in Berlin mit der Forderung, den Paragrafen 219a abzuschaffen. Dem ist die Mehrheit des Bundestags in dieser Woche gefolgt. - Foto: picture alliance/dpa Ralf Hirschberger

REGION Zur Abschaffung des Paragraf 219a

"Schwangerschaftsabbruchverbot bedeutet Verbot von sicheren Abbrüchen"

28.06.22 - Wie berichtet, hat der Deutsche Bundestag in dieser Woche mit Mehrheit der Ampelregierung den Paragraf 219a abgeschafft. Mit dieser historischen Entscheidung wurde das sogenannte Werbeverbot für den Schwangerschaftsabbruch aufgehoben. Ärzt:innen durften zuvor nur eingeschränkt über die Möglichkeit der Beendigung einer Schwangerschaft informieren, sofern sie diese auch durchführten. Wurden zu viele Informationen angeboten, mussten die Mediziner mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Beispielsweise durfte eine Praxis bisher lediglich darüber informieren, dass man dort eine Schwangerschaft abbrechen kann. Wer zusätzlich über die eingesetzten Methoden informierte, musste mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Im Bundestag entschied eine breite Mehrheit mit Stimmen der Ampelkoalition. Gegenstimmen kamen von der CDU/CSU und der AfD. Bereits zuvor hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Abschaffung als überfällig bezeichnet. Laut dem Minister sei jede Verurteilung wegen des Paragrafen 219a eine Verurteilung zu viel.

Die Entscheidung ist ein weiterer Schritt, der Frauen in Deutschland schützt. Steht eine Frau vor der schwierigen Frage, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, erhält sie nun bessere und genauere Informationen.

Die in Gießen praktizierende Medizinerin Kristina Hänel wurde aufgrund dieses Paragrafen noch 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Grund: Auf ihrer Webseite stand, mit welchen Methoden sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Hänel hatte sich in den letzten Jahren besonders für eine Abschaffung des Paragrafen eingesetzt und die Debatte im Bundestag live verfolgt.

Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen ist nur ein Verbot von sicheren Abbrüchen

Abtreibungen werden seit jeher kontrovers diskutiert. Befürworter betonen das Recht der Frau auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit. Ein Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen ist auch aus Sicht der großen gynäkologischen Fachgesellschaften lediglich ein Verbot sicherer Abbrüche, da diese sonst dennoch, aber unter prekären Bedingungen durchgeführt werden. Laut der WHO starben 2008 mehr als 47.000 Frauen weltweit bei illegalen Abbrüchen. Die Dunkelziffer dürfte höher liegen.

Kritiker pochen auf den Schutz des ungeborenen Lebens. Dieser ist in Deutschland im §218 geregelt.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland strafbar. Neben medizinischer und kriminologischer Indikation gibt es in der Bundesrepublik die sogenannte Fristenlösung mit Beratungspflicht als eine der drei Ausnahmen, die Straffreiheit für Ärzte und Patientinnen garantieren. Ein Abbruch kann bis zu 14 Wochen nach der letzten Menstruation, also ca. 12 Wochen nach der Befruchtung erfolgen. Vor dem Eingriff muss eine Teilnahme an einer Schwangerschaftskonfliktberatung nachgewiesen werden.

Um zu verhindern, dass nun unangemessen für Abtreibungen "geworben" wird, will der Bundesjustizminister das Heilmittelwerbegesetz anpassen, um in Zukunft auch Schwangerschaftsabbrüche ohne Krankheitsbezug zu erfassen. Weitere Informationen zum Thema: https://www.profamilia.de/themen/schwangerschaftsabbruch (Adrian Böhm)+++


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