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Die neue Corona-Testverordnung sorgt für Unverständnis bei vielen Beteiligten. - Symbolbild: O|N/Carina Jirsch

REGION Neue Regeln seit Kurzem gültig

DRK Landesverband kritisiert Corona-Verordnung des Bundes scharf

02.07.22 - Die neue Corona-Verordnung inklusive kostenpflichtiger Bürgertests schlägt hohe Wellen: Der DRK-Landesverband Hessen und seine Mitgliedsverbände kritisieren die Kurzfristigkeit und die Gestaltung der dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung zum Ende Juni. In einer Pressemitteilung schreibt der Verein:

"Zwar können Bürgerinnen und Bürger weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen einen kostenlosen Bürgertest in den Testzentren in Hessen erhalten; allerdings müssen alle anderen Testwilligen dafür bezahlen und mit hohem Zeitaufwand über die neuen Regelungen informiert werden. Für die Testzentren des DRK entstehen dadurch hohe bürokratische Hürden für die Überprüfung der unterschiedlichen Fälle und der Kriterien.

DRK-Landesgeschäftsführer Nils Möller führt dazu aus: 'So kurzfristige politische Entscheidungen sind eine Zumutung und der Verwaltungsaufwand ist groß. Der Umgang mit diesen umfangreichen Änderungen ist schwierig, eine Planbarkeit nicht möglich und die klare Kommunikation mit den eigenen Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen sehr erschwert. Dazu kommt die Übermittlung von gegensätzlichen Botschaften solcher Entscheidungen: Testzentren werden geschlossen bei gleichzeitig deutlicher Warnung vor der nächsten Erkrankungs-Welle.'

Die DRK Testzentren in Hessen wählen nach derzeitiger Lage unterschiedliche Wege: Teilweise stellen Zentren ihre Arbeit ein, teilweise schaffen sie provisorische Wege bei der Bezahlung mit Bargeld oder per Kartenlesegerät. Unklar bleibt in diesem Zusammenhang, wie die Tests abgerechnet werden können, da die kassenärztliche Vereinigung künftig diese Aufgabe nicht mehr übernehmen möchte." (pm)

Diese Regeln wurden vom Bund vorgeschrieben:

Antigen-Schnelltest (Bürgertest) – was muss ich beachten?
Zum 30. Juni 2022 wurden die kostenlosen Bürgertests für Menschen ohne Symptome im Grunde ausgesetzt. Ausnahmen gelten für folgende Gruppen:

  • Kinder unter fünf Jahren
  • Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, insbesondere auch Schwangere im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft,
  • Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangen drei Monaten teilgenommen haben.
  • Menschen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Isolierung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist,
  • Personen, die jemanden in einem Krankenhaus oder einer stationären Pflegeeinrichtung besuchen wollen,
  • Menschen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben oder gelebt haben,
  • Pflegende Angehörige sowie Assistentinnen und Assistenten, die von Menschen mit Behinderungen angestellt sind (im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX).
Folgende Personengruppen müssen sich mit drei Euro an einem Test beteiligen:
  • Menschen, die am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen werden
  • Personen, die zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden,
  • Personen, die durch die Corona Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige "erhöhtes Risiko" erhalten +++


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