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Akte Armin Faber geschlossen - Gemeinde verzichtet auf Schadensersatz
07.07.22 - Die Akte des ehemaligen Bad Salzschlirfer Bürgermeisters Armin Faber ist nach über zehn Jahren fortdauernder Gerichtsverfahren durch alle Instanzen von seiten der Gemeinde jetzt endgültig geschlossen worden. In nicht öffentlicher Sitzung hat die Gemeindevertretung mit Bürgermeister Matthias Kübel am Montag darüber beraten, ob es noch eine juristische Chance gibt, das letztinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel anzufechten und die Schadensersatzansprüche an Faber in Höhe von 307.000 Euro durchzusetzen. Mehrheitlich stimmten die Gemeindevertreter nach eingehender juristischer Beratung schließlich dafür, kein weiteres Verfahren anzustrengen. "Die Erfolgsaussichten auf Schadensersatzleistung wurden mehrheitlich als gering eingeschätzt, weil das Verwaltungsgericht keine Berufung zugelassen hat", erklärt Bürgermeister Matthias Kübel (CDU) auf O|N-Anfrage.
Trotz der Einsicht in die Aussichtslosigkeit einer weiteren juristischen Anstrengung hält Kübel das Urteil des Verwaltungsgerichts für falsch. Doch für eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel hätte die Gemeinde Verfahrensmängel oder Rechtsfehler nachweisen müssen, die aber offensichtlich nicht vorlägen. Gegen das Urteil könnten keine formalen Einwände geltend gemacht werden, es sei berufungsfest begründet worden, hatte der juristische Berater der Gemeinde befunden. Jetzt werde die Akte Faber endgültig geschlossen, das Kapitel sei beendet, so der Bürgermeister. Die sich über zehn Jahre hinziehenden Prozesse hätten viel Zeit und Kraft gekostet, auch emotional. "Es ging uns ja nicht nur um finanzielle Forderung, sondern auch um die juristische Aufarbeitung der Vorgänge", resümiert Kübel.
Exbürgermeister Faber war von der Staatsanwaltschaft Fulda wegen Untreue und Insolvenzverschleppung angeklagt worden. Der heute 65-Jährige sei als Geschäftsführer des Kurhotels Badehof bei dessen Zahlungsunfähigkeit spätestens im Februar 2012 verpflichtet gewesen, einen Insolvenzantrag zu stellen. Dies hatte der Angeklagte jedoch nicht getan. Auch habe er sein Amt als Bürgermeister mit denen des Hotelchefs unzulässig vermischt und soll Außenstände, die der Badehof der Gemeinde schuldete, nicht eingetrieben haben. Ihm und seiner Familie gehörte selbst ein Anteil des Hotels in Bad Salzschlirf. Er habe die im Badehof erhobene Kurtaxe nicht ordentlich abgeführt, sei der Gemeinde Strom-, Wasser und Müllgebühren für das Hotel schuldig geblieben und habe den Vermögensinteressen der Gemeinde zuwidergehandelt, wodurch ein sich vergrößernder Schaden von zuletzt über 300.000 Euro entstanden sei, hieß es in der ersten Anklage. Faber hatte angenommen, die Gemeinde werde ihre Forderung nicht geltend machen, um den Bestand des Hotels nicht zu gefährden. (ci)+++