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Die Haldentopabdeckung in Hattorf kann gebaut werden. - Foto: Kevin Kunze

PHILIPPSTHAL (W.) Genehmigung des Regierungspräsidiums

Haldentopabdeckung in Hattorf kann gebaut werden

19.07.22 - Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Abdeckung des Haldentops der Rückstandshalde am Standort Hattorf (Philippsthal) von K+S in einer Größenordnung von 9,5 Hektar zugelassen. Durch die Abdeckung des Haldentops soll der Anfall salzhaltiger Haldenwässer und deren damit einhergehende Entsorgung vermindert werden.

Regierungspräsident Mark Weinmeister lobte ausdrücklich in einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Kassel, dass mit der Entscheidung Ökologie und Ökonomie erfolgreich fusionieren würden. Immer wieder steht der größte Arbeitgeber der Region in Diskussionen mit Umweltorganisationen und der Politik in den Schlagzeilen - mit der Entscheidung des RP konnte ein weiterer Schritt laut Weinmeister in richtige Richtung getan werden:

"Mit der Genehmigung der Haldentopabdeckung konnte ein weiteres Mal dem erforderlichen Ausgleich zwischen ökonomischer Planungssicherheit und ökologischer Verantwortung Rechnung getragen werden", sagte Regierungspräsident Weinmeister im Zusammenhang mit der Zulassungsentscheidung.

Die vorliegende Genehmigung lässt die Aufbringung einer Haldentopabdeckung – bestehend aus einer Kunststoffdichtungsbahn, einer Drainageschicht und einer Rekultivierungsschicht aus Boden – in mehreren Bauabschnitten zu. Bis Ende dieses Jahres sind 2,2 Hektar, bis Ende des Jahres 2023 weitere 2,8 Hektar und bis Ende des Jahres 2024 nochmals 1,5 Hektar der Haldentopabdeckung zu errichten. Ein Jahr nach Beendigung der Beschüttung der Bestandshalde ist auf einer Fläche von weiteren drei Hektar eine entsprechende Abdeckung des Haldentops auf der Bestandshalde aufzubringen.

Salzhaltige Abwässer reduzieren

Bei der Haldentopabdeckung handelt es sich um eine Maßnahme, die auch der Bewirtschaftungsplanung der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) zugrunde liegt, wonach die Einleitung von Produktionsabwässern ab dem Jahr 2028 enden und die Einleitung übriger salzhaltiger Abwässer – wie beispielsweise derjenigen aus dem Haldenbetrieb – zu reduzieren sind. (kku/pm) +++


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