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Das Treffen fand in Gersfeld statt - Fotos: Josef Linsler

REGION ISUV Klausurtagung in Gersfeld

Blick in die Zukunft des Familienrechts: "Kindergrundsicherung"

30.07.22 - "Wir wollen Familien stärken und mehr Kinder aus der Armut holen, dafür führen wir die Kindergrundsicherung ein", heißt es im Koalitionsvertrag der Ampel. Kindergrundsicherung ist das zentrale familienrechtliche und familienpolitische Projekt der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. "Die Kindergrundsicherung ist bisher eine Wundertüte, von der man alles erwartet, aber nichts annähernd Konkretes weiß. Wir als ISUV – Verband für Familienrecht und Familienpolitik – müssen uns jetzt schon von Fachleuten beraten lassen, um ein Wörtchen bei der Gesetzgebung mitsprechen zu können", stellt ISUV-Vorstandsmitglied und ISUV-Kontaktstellenleiter in Fulda Klaus Bednorz fest. Für die Klausurtagung in Gersfeld hatte der Verband daher als Thema vorgegeben: "Kindergrundsicherung für Trennungsfamilien – mehr als eine Vision?" Referent war der ausgewiesene und anerkannte Experte Heinrich Schürmann, Vors. Richter am OLG a. D., Experte für Schnittstellen von Familien-, Sozial- und Steuerrecht, Autor des Kommentars "Sozialrecht für die familienrechtliche Praxis", Autor in zahlreichen Standardwerken und Schriften zum Familienrecht.

Was hat man sich unter Kindergrundsicherung vorzustellen?

"Kindergrundsicherung ist Einkommen des Kindes, dieses Einkommen ändert sich durch die Trennung nicht", betonte Schürmann mehrmals. Kindergrundsicherung ist gleichsam ein bedingungsloses Grundeinkommen für jedes Kind. Monatlich sollen einem Kind bis zu 630 EURO zur Verfügung stehen. Gedacht ist gar an ein "Kinderkonto", auf das alle Leistungen überwiesen werden. Allerdings schränkte Schürmann auch gleich ein: "Bezüglich der Höhe des Betrages wird der Finanzminister da aber noch ein wichtiges Wort mitreden."

Darin besteht heute schon Einigkeit: Die Kindergrundsicherung soll sich aus einem Sockelbetrag und einem Höchstbetrag zusammensetzen. Kindergeld geht im Sockelbetrag auf. Es ist von einem Betrag von 330 Euro die Rede. Dieser Sockelbetrag steht jedem Kind zu, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Kindergrundsicherung ist wie bisher der Kindesunterhalt einkommensabhängig, das heißt, der Sockelbetrag kann als Sozialleistung bis zum Höchstbetrag aufgestockt werden, der Höchstbetrag kann bis auf den Sockelbetrag abgeschmolzen werden, je nach Einkommen der Eltern.

Eine Kindergrundsicherung sollte folgende Elemente abdecken: allgemeiner Lebensbedarf, Wohnen und Heizung, Persönlicher Schulbedarf, Besonderer Schulbedarf, Mehrbedarfe, Mehraufwand in Trennungsfamilien.

Ein Streitpunkt ist der spezielle Wohnbedarf in Trennungsfamilien. Ab welchem Betreuungsanteil kann, soll, muss die Kindergrundsicherung einen eigenen Wohnbedarf des Kindes in Tennungsfamilien berücksichtigen? "Wir meinen, wenn Betreuung, wenn Übernachtungen der Kinder stattfinden, wenn Kinder sich bei beiden Elternteilen wohlfühlen sollen, dann brauchen sie jeweils ein angemessenes Zimmer", sagt Bednorz. Angedacht ist laut Schürmann eine pauschale Zusatzleistung für Trennungsfamilien, mit der die erhöhten Aufwendungen zwischen zwei Familien berücksichtigt werden sollen.

Zentrale Zielsetzung, die mit der Kindersicherung verfolgt wird, ist die "gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes". Was kann man sich darunter vorstellen: ein Kinobesuch, Vereinsmitgliedschaft, Teilhabe am Teamsport, Besitz eines Laptops, Besitz eines Handys, eines iPhones? "Gesellschaftliche Teilhabe ist ein weiter Bereich. Sicher sind heute ein Laptop und ein Smartphone notwendig, um adäquat kommunizieren zu können, aber es muss nicht die Prestigeversion sein. Wichtiger als virtuelle Kontakte sind gerade für Kinder reale Kontakte, Kommunikation mit anderen Menschen", hebt Bednorz hervor.

Kindergrundsicherung - Kindesunterhalt

Die Kindergrundsicherung wirkt sich auf den Kindesunterhalt aus. Entscheidend wird sein, ab welchem Einkommen der Höchstbetrag von den Eltern gezahlt werden muss. Des Weiteren steht die Frage im Raum, ob und in welchem Umfang weiteres Geldvermögen eingesetzt werden muss. Unumstritten ist, dass Umgang und Betreuung finanziell berücksichtigt werden sollen.

Neu zu überdenken und neu zu gestalten ist auch der notwendige Eigenbedarf, der "Selbstbehalt", einem Unterhaltspflichtigen bleiben muss. Der notwendige Eigenbedarf wird weiterhin in einer Pauschale bestehen, wobei eine ausdrückliche Möglichkeit für Beantragung von individuellem Eigenbedarf bestehen muss. Die Düsseldorfer Tabelle muss entsprechend an die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Leistungen sollten sinnvollerweise, wie bisher, nach dem Alter des Kindes gestaffelt sein. Etwaiges Einkommen des Kindes wird berücksichtigt, gedacht ist an ein regelmäßiges Einkommen.

Sicher ist auch weitgehend, die Kindergrundsicherung wird eine erhebliche Entlastung bei Beziehern kleinerer Einkommen bewirken. Die Barunterhaltspflicht könnte bei einigen Müttern und Vätern entfallen. Was neu definiert werden müssen sind der elterliche Eigenbedarf und damit auch die Grenzen der Unterhaltspflicht.

Unterhaltsvorschuss kann entfallen, da der Mindestbedarf durch die Kindergrundsicherung gewährleistet ist. Allerdings bleibt die Möglichkeit des Regresses offen. "Im Rahmen der Kindergrundsicherung wird das Kindesunterhaltsrecht vom Kopf auf die Füße gestellt", meint Bednorz lapidar.

Kindergrundsicherung - Leistung aus einer Hand

Es gibt laut Schürmann mehr als 140 verschiedene Leistungen, die familienpolitischen Bezug haben. Folgende Leistungen sollen in der Kindergrundsicherung zusammengefasst werden: Kindergeld, Zuschlag zum Kindergeld, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Bedarf für Wohnen und Heizung, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Mehrbedarfe wegen Behinderung, kindbezogener Anteil im Wohngeldrecht Unterhaltsvorschuss, Ausbildungsförderung. "Letztendlich führt Kindergundsicherung", laut Bednorz, "zu einem gewaltigen Entbürokratisierungs- und gleichzeitig Digitalisierungsschub." Im Übrigen ist eine App angedacht, mit der die Leistungen berechnet und entsprechend abgerufen werden können. (pm) +++


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