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Mehrere Sperrungen ab dem 11. September - Symbolbild: Pixabay

SINNTAL Kinzigstraße und Teilstück der Brückena

Sperrung der Landesstraße Nr. 3180 zwischen Sinntal-Sterbfritz und Schlüchtern

11.08.22 - Sperrung der Landesstraße Nr. 3180 zwischen Sinntal-Sterbfritz und Schlüchtern, sowie Sperrung der "Kinzigstraße" und ein Teilstück der "Brückenauer Straße" in Sinntal-Sterbfritz für den gesamten Verkehr, ausgenommen Radfahrer, am 11. September 2022.

Anlässlich der Veranstaltung "Kinzigtal Total - Vorfahrt fürs Fahrrad" am Sonntag, dem 11. September 2022 wird die Landesstraße Nr. 3180 zwischen SinntalSterbfritz und Schlüchtern für den gesamten Verkehr, ausgenommen Radfahrer, gesperrt. Die Sperrung beginnt in Sinntal-Sterbfritz -Ortsmitte - ab Kreuzungsbereich "Schlüchterner Straße"/"Bahnhofstraße"/"Brückenauer Straße" und führt bis Sinntal-Sannerz, "Lindenstraße" bis zur Einmündung der "Kastanienstraße". Hier wird die Vollsperrung unterbrochen bis zum Ortsausgang Sinntal-Sannerz, Einmündungsbereich Landesstraße Nr. 3207 Richtung Vollmerz. Ab Ortsausgang Sinntal-Sannerz ist die Landesstraße Nr. 3180 für den gesamten Verkehr, ausgenommen Radfahrer, bis Schlüchtern gesperrt. Die Umleitung erfolgt über Sterbfritz – Weiperz – Sannerz – Vollmerz – Elm – Schlüchtern und umgekehrt. Des Weiteren werden in Sinntal-Sterbfritz die "Kinzigstraße" und ein Teilstück der "Brückenauer Straße" (vom Abzweig "Breuningser Straße" bis zur "Kinzigstraße") für den gesamten Verkehr, ausgenommen Radfahrer, gesperrt. Die Umleitung erfolgt innerörtlich.

Die Sperrung gilt von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

In dieser Zeit werden die gesperrten Straßen nur für Radfahrer und Fußgänger freigehalten. Die L 3180 "Schlüchterner Straße" vom Kreuzungsbereich "Schlüchterner Straße"/"Bahnhofstraße"/"Brückenauer Straße" bis zur Einmündung der Gemeindestraße "Am Rathaus" bleibt bis 20:00 Uhr für den gesamten Verkehr, ausgenommen Radfahrer, gesperrt. Die Umleitung erfolgt für dieses Teilstück in der Zeit von 17:30 bis 20:00 Uhr über die Gemeindestraße "Am Rathaus". Die Anlieger der Straßen "Schlüchterner Straße", Teilstück "Brückenauer Straße","Kinzigstraße" und der angrenzenden Straßen in Sinntal-Sterbfritz, sowie die Anlieger der "Lindenstraße" und angrenzenden Straßen in Sinntal-Sannerz werden um Verständnis gebeten. Falls ein Anlieger dieser Straßen unbedingt während der Sperrzeiten sein Kraftfahrzeug benutzen muss, sollte er das Fahrzeug bereits vor Beginn der Sperrung außerhalb der gesperrten Straßen abstellen. Ausnahmegenehmigungen zur Benutzung der

gesperrten Straßen können nur in Notfällen erteilt werden. Weitere Auskünfte erteilt die Straßenverkehrsbehörde (Ordnungsamt) bei der Gemeindeverwaltung in Sinntal-Sterbfritz, Tel.: 06664/80-115 und 80-116. (pm) +++


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