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Keiner der Vögel war mit einem vorgeschriebenen Artenschutz-Ring, mit denen legale Nachzuchten markiert werden müssen, versehen. - Fotos: Komitee gegen den Vogelmord e.V.

REGION Vogelfallensteller zu Geldstrafe verurteilt

"Komitee gegen Vogelmord" kritisiert Urteil des Amtsgerichts als zu mild

17.08.22 - Ein Rentner aus Hosenfeld hat offenbar jahrelang illegal Singvögel in Fallen gefangen, in Volieren gehalten und verkauft. Das "Komitee gegen Vogelmord" mit Sitz in Bonn hatte von einem Zeugen Beweise für diese verbotenen Praktiken erhalten und den Mann angezeigt. Der Staatsanwaltschaft Fulda legte der Verein in 28 Seiten umfangreiche Beweise in Form von Fotos und Videos vor, die den Mann unter anderem beim Fallenstellen zeigen. Bei einer daraufhin anberaumten Hausdurchsuchung hatten Polizisten im Oktober 2021 auf dem Privatgrundstück einen "Fanggarten" mit Fallen und eine Voliere mit über 60 illegal gefangener Singvögel entdeckt. Keiner der Vögel war mit einem vorgeschriebenen Artenschutz-Ring, mit denen legale Nachzuchten markiert werden müssen, versehen. Mittlerweile ist der Mann vom Amtsgericht Fulda wegen Verstoßes gegen den Paragrafen 71 des Bundesnaturschutzgesetzes verurteilt worden. Danach ist es verboten, wild lebende Tiere in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen.

Pressesprecher Axel Hirschfeld mit beschlagnahmten Stieglitzen

Das "Komitee gegen Vogelmord" hat dieses Urteil des Amtsgerichts Fulda mittlerweile als zu milde kritisiert und moniert, dass es deshalb kaum abschreckende Wirkung auf potenzielle Vogelfänger habe. "Zwar ist klar, dass die Bemessung der Tagessätze sich am Einkommen des Angeklagten orientieren muss", sagt Axel Hirschfeld, Pressesprecher des Bonner Komitees. Doch schon der Schwarzmarktwert der beschlagnahmten Singvögel betrage ein Vielfaches der Geldstrafe von 1.000 Euro, zumal die illegale Praktik ja offensichtlich über einen langen Zeitraum stattgefunden habe. Bei einer gewohnheitsmäßigen und gewerbsmäßigen Nachstellung von Singvögeln sehe der Gesetzgeber mindestens drei Monaten Freiheitsstrafe vor. Das habe die Staatsanwaltschaft bei der Strafbemessung außer Acht gelassen, obwohl die Beweise für die regelmäßige Fangaktivität des Mannes klar vorgelegen hätten. "Die Dunkelziffer bei dieser Art von Delikten ist sehr hoch, deshalb ist uns daran gelegen, dass die Gerichte in den wenigen Fällen auch entsprechend deutliche Urteile fällen und das publiziert wird, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren."

Bei der Razzia in Hosenfeld waren im Garten außer den Fallen und der mit 60 Singvögeln besetzten Voliere auch eine Sammlung mit mehr als 30 Eiern seltener Vögel, darunter auch streng geschützte Greifvögel, beschlagnahmt worden. Der Mann hatte mehrere Netzfallen verwendet, die er an einem extra für den Vogelfang angelegten Sonnenblumenbeet, an Futterhäuschen oder direkt an seiner Voliere aufgestellt hatte. Außerdem habe der Verdacht bestanden, dass die gefangenen Vögel auch an andere "Sammler" bzw. Vogelhändler aus dem Frankfurter Raum verkauft worden seien. Bei den sichergestellten Tieren handelte es sich nach Einschätzung eines Sachverständigen ausnahmslos um Wildfänge. Die gute Nachricht zum Schluss. "Die Vögel, darunter Erlenzeisige, Girlitze, Hänflinge, Dompfaffen sowie Buch- und Grünfinken, fliegen inzwischen wieder in Freiheit", so der Pressesprecher. (ci)+++


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