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Masern sind durchaus keine harmlose Kinderkrankheit - Symbolbild: pixabay

KARLSRUHE Klage von Eltern dagegen zurückgewiesen

BVG: Masern-Impfpflicht "sinnvoll und verfassungsgmäß" - Eingriff ist zumutbar

19.08.22 - Die Verfassungsklage von vier Elternpaaren gegen die Verpflichtung, Kinder gegen Masern impfen zu lassen, ist am Donnerstagvormittag vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen worden. Damit bleibt die vor zwei Jahren eingeführte Pflicht rechtsgültig, nach der Kinder ab einem Jahr nur noch in die Kita oder bei einer Tagesmutter aufgenommen werden, wenn sie geimpft sind oder schon an Masern erkrankt waren.

Das Gericht entschied, die Masern-Impfung sei sinnvoll und verfassungskonform. Der Staat sei zum Schutz von gefährdeten Menschen wie Schwangeren, Menschen mit geschwächtem Immunsystem oder Säuglingen verpflichtet, die sich nicht impfen lassen können. Zwar beurteilt das Gericht die Pflicht zur Impfung als erheblichen Eingriff in die Rechte der Eltern und die Rechte der Kinder. Doch der Schutz gefährdeter Menschen habe Vorrang.

Bei Verstoß droht ein Bußgeld

"Angesichts der sehr hohen Ansteckungsgefahr bei Masern und den verbundenen Risiken eines schweren Verlaufs besteht eine beträchtliche Gefährdung Dritter", heißt es in der Begründung des Bundesverfassungsgerichts. Die vier Elternpaare mit je einem Kind hatten vor der Bundesverfassungsgericht geklagt, weil sie in der Masern-Impfpflicht einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und ihr Erziehungsrecht sehen. Zwei Eilanträge in dieser Sache waren bereits vor zwei Jahren abgewiesen worden. Auch für Schulkinder gilt die Impfverpflichtung gegen die ansteckende Viruserkrankung, doch die Schulpflicht steht dem entgegen. Bei Verstoß drohen den Erziehungsberechtigten allerdings Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. 

Hintergrund der in Deutschland eingeführten Impfpflicht ist die Tatsache, dass es immer wieder zu epidemischen Masernausbrüchen kommt, weil weniger als 95 Prozent der Bevölkerung gegen die Krankheit geimpft sind. Die Masern-Impfung schützt nachweislich wie auch eine durchgemachte Infektion ein Leben lang vor einer Ansteckung und auch der Weitergabe der Krankheit. (ci) +++


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