Archiv
Haldenerweiterung am Standort Hattdorf ist rechtmäßig
22.10.22 - Jetzt ist es rechtskräftig: Die für das Berg- und Energierecht zuständige dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel hat mit Urteil des Freitages die Klage eines anerkannten Naturschutzverbandes gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Kassel bezüglich der Erweiterung einer Rückstandshalde bei der Gewinnung und Aufbereitung von Kalirohsalzen in Hattdorf abgewiesen.
Zur Begründung seines Urteils hat das Gericht im Wesentlichen ausgeführt, der Kläger habe es zum einen bereits versäumt, seine Klage fristgerecht zu begründen. Zum anderen sei die behördliche Entscheidung aber auch in rechtlicher Hinsicht sowohl formell als auch materiell rechtmäßig. Das Gericht habe auch keinen Verstoß gegen europarechtliche Vorschriften feststellen können. Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung möglich, der binnen eines
Monats gestellt werden kann. (pm)+++