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Das Gericht sah als erwiesen an, dass die Angeklagte unter anderem das Feuer an zwei Pkw in der Jugendkulturfabrik gelegt hatte - O|N-Archivbilder

FULDA "Schick sie alle in die Hölle!"

Brandstifterin bleibt in der Psychiatrie - "Sie sind nicht böse, sondern krank!"

02.11.22 - "Wenn mir in Haina was passiert, dann schick sie alle in die Hölle!", gab die 51-jährige Angeklagte am Dienstag kurz vor der Urteilsverkündung ihrem Ex-Freund in Auftrag, der vorher im Gericht als Zeuge ausgesagt hatte. Dass sie unter gar keinen Umständen dort in der Psychiatrie untergebracht bleiben will, hatte sie sehr deutlich artikuliert. Sie sei lieber böse als krank. Doch das Gericht kam zum gegenteiligen Schluss.

Die Angeklagte sieht sich nicht als psychisch krank an

Folgerichtig wurde die Frau von den angeklagten Tatvorwürfen der räuberischen Erpressung und Nötigung sowie sechs Fällen von Brandstiftung explizit freigesprochen, doch gleichzeitig ihre weitere Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet. Das sei alternativlos, befand das Gericht, denn der psychiatrische Sachverständige hatte zuvor ausführlich dargelegt, dass die Frau schon seit mindestens zehn Jahren an einer Schizophrenie erkrankt sei und auch in Zukunft eine Gefahr von ihr ausgehe. "Man kann Ihnen keinen Vorwurf machen, Sie sind nicht schuld, aber Sie sind eine Gefahr für andere", so der Richter. Fatalerweise gehört aber offenbar zu diesem Krankheitsbild, dass die Betroffenen keinerlei Einsicht in ihre Erkrankung oder die Notwendigkeit einer Behandlung haben. Auch die Tatsache, dass die 51-Jährige sich schon seit längerem beobachtet, verfolgt und abgehört fühlte und alle und jeden für ihre eigene zugegeben miserable Lebenssituation (obdachlos und ohne Arbeit) verantwortlich machte, gehört laut Gutachter zur Symptomatik. 

Brandstifterin wegen Schlafmangel und Alkoholkonsum?

Staatsanwältin Sarah Beier

Dem ersten Opfer, der Schwester der Angeklagten und deren Mann, hatte sie übelgenommen, "dass es ihr so gut ging", weshalb sie die im Oktober 2020 mit einem Messer bedroht und die Herausgabe von deren Tankstelleneinnahmen gefordert hatte. Nachdem sie schon damals in die Psychiatrie eingewiesen worden war, hatte sie sich selbst entlassen. Im April dieses Jahres hatte sie dann einen Benzinkanister befüllt und in ihrem Rucksack transportiert, um damit nach einer zuvor erstellten "To-do-Liste" an sechs verschiedenen Orten im Fuldaer Stadtgebiet Brände zu legen. Ihr Motiv war offensichtlich Rache. In der Verhandlung hatte sie die Taten bis auf eine auch zugegeben und erklärt, der Tankstellenüberfall und die Brandstiftungen täten ihr leid, doch deren Ursache wollte sie mit ihrer prekären Situation einerseits und andererseits mit Schlafmangel und dem Konsum von sechs Dosen Bier erklären.

Dagegen sahen sowohl die Staatsanwältin als auch der Verteidiger die psychische Erkrankung der Angeklagten in ihren Plädoyers als gegeben an. "Sie hat riesige Angst davor, als krank zu gelten, es ist ihr ein Gräuel, untergebracht zu sein - und dann auch noch in Haina", gab der Verteidiger zu bedenken, doch das Gericht sah dazu keine Alternative.

Richter Dr. Jochen Müller bemühte sich sichtlich, ihr die Chancen des Maßregelvollzugs zu verdeutlichen. "Vertrauen Sie darauf, dass man Ihnen dort helfen will." Die Voraussetzungen für die Unterbringung werde alljährlich überprüft, sie sei dort nicht zwangsläufig für immer. Die Medikamentierung habe ihr bereits sichtbar geholfen. "Im Vollzug waren Sie eine Furie, jetzt kann man mit Ihnen reden." Doch die 51-Jährige hatte schon eingangs erklärt, sie wolle das Urteil nicht anerkennen und Rechtsmittel einlegen. (ci)+++


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