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Von links nach rechts: Bürgermeister Vollmöller, Sebastian Schmidt, Jessica Krause, Melanie Schneider, André Hartmann. - Foto: Stadt Lauterbach

LAUTERBACH Viele Dienstleistungen online verfügbar

Stadtverwaltung befindet sich auf dem digitalen Weg

08.11.22 - Im August 2017 wurde das Onlinezugangsgesetz (OZG) vom Bundestag erlassen. Es verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und somit den Onlinezugang für Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen und zu verbessern.

Für die Umsetzung des OZG wurde bei der Stadtverwaltung Lauterbach eine Projektgruppe aus vier Mitgliedern gegründet. Jessica Krause und Melanie Schneider sind ausgebildete Verwaltungsfachwirtinnen, beide kennen sich mit den Verwaltungsabläufen bestens aus. Sebastian Schmidt und André Hartmann gehören zu den IT-Experten bei der Stadtverwaltung und kümmern sich insbesondere um die technische Umsetzung.

In Zusammenarbeit mit den einzelnen Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen der Fachbereiche, wurde eine Liste mit über 110 Dienstleistungen erarbeitet, die digital angeboten werden sollen.

Dabei wurde, neben den Vorgaben des neuen Gesetzes, insbesondere darauf geachtet, wie wichtig die Umsetzung aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger ist. Dienstleistungen, die häufig nachgefragt werden, wurden priorisiert. Rund 50 Online-Services sind inzwischen auf der Homepage der Stadtverwaltung verfügbar.

Bei der Entwicklung der Online-Prozesse werden die einzelnen Dienstleistungen genau unter die Lupe genommen, um eine einfache und bürgerfreundliche Nutzung zu realisieren. Es wird z. B. geprüft, ob eine Unterschrift rechtlich erforderlich ist und ob auf persönliche Vorsprachen verzichtet werden kann. Die Verwaltungsleistungen werden nicht einfach von einem analogen in ein digitales Verfahren umgewandelt. Die Digitalisierung ist die optimale Gelegenheit, Abläufe zu verbessern und zu erleichtern, soweit der gesetzliche Rahmen das ermöglicht.

Zusätzlich, zu den bereits online verfügbaren Dienstleistungen, kann man sich im Verwaltungsportal Hessen (auch Hessenfinder genannt) über sämtliche Verwaltungsleistungen – auch anderer Behörden - informieren. Nach Eingabe eines Suchbegriffs erhält man eine Beschreibung der Verwaltungsleistung, Informationen zu erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen, Ansprechpersonen mit Kontaktdaten, Öffnungszeiten und gegebenenfalls anfallende Gebühren und einzuhaltende Fristen.

Ein weiterer Service, der inzwischen sehr gerne genutzt wird, ist die Online-Terminvereinbarung für das Bürgerbüro. Hier kann man seit Anfang August mit wenigen Klicks einen Termin für sein Anliegen im Bürgerbüro buchen. Ab sofort wird dieser Service außerdem für das Standesamt, beispielsweise für Eheschließungstermine, angeboten.

Bürgermeister Vollmöller freut sich über das umfangreiche Online-Angebot und lobt das Engagement der Projektgruppe, die tatkräftig daran arbeitet, das Angebot in den nächsten Wochen und Monaten noch zu erweitern. Er betont, dass es heutzutage unverzichtbar ist, digital erreichbar zu sein, denn fast jeder verfügt inzwischen über einen Internetzugang. Gerade die Einschränkungen der Corona-Pandemie haben uns gezeigt, wie wichtig es ist, eine Möglichkeit zur kontaktlosen Erledigung verschiedenster Anliegen vorzuhalten.

Dennoch steht das Rathaus weiterhin für die Besucherinnen und Besucher offen – das neue Angebot soll eine weitere Möglichkeit zur Kontaktaufnahme sein, jedoch kein vollständiger Ersatz für persönliche Gespräche. Der Fokus liegt vielmehr darauf, Personen, denen es aus verschiedensten Gründen nicht oder nur schwer möglich ist, die Verwaltung aufzusuchen, den Behörden"gang" zu erleichtern. Auf der Startseite der Homepage www.lauterbach-hessen.de gelangt man über den Button "Ihr Rathaus analog und digital" zum stetig wachsenden Online-Angebot der Stadtverwaltung. Probieren Sie es bei der nächsten Gelegenheit einfach aus. (pm) +++


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