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Dr. Arnt Meyer, Geschäftsführer (l), Martin Heun, Sprecher der Geschäftsführung (M), und Klaus Moll, Bereichsleiter Energiewirtschaft - Fotos: Marius Auth

FULDA Gaspreisbremse

Soforthilfegesetz: "Wir drücken die Daumen, dass der harte Winter ausbleibt"

22.11.22 -  Zur Entlastung von Erdgas- und Wärmekunden hat der Bundesrat grünes Licht gegeben: Die Dezemberhilfe ist der erste Schritt der Gaspreisbremse. Wie das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz konkret umgesetzt wird und wer wie Ansprüche geltend machen kann, darüber informierte jetzt die RhönEnergie Fulda.

Klaus Moll, Bereichsleiter Energiewirtschaft

Die Versorgungszuverlässigkeit ist wichtiger denn je geworden - einst abstraktes Thema für den Energieversorger selbst, jetzt Aufreger für den Privatverbraucher. Beim Strom selbst gebe es keine Hinweise auf anstehende Störungen in den Wintermonaten, beim Gas dagegen sei die Lage weiter angespannt, seitdem Ende Juni die Alarmstufe ausgerufen worden sei. Der Gesamtspeicherstand liege inzwischen bei beruhigenden 99,98 Prozent, versicherten die Geschäftsführer Dr. Arnt Meyer und Martin Heun sowie Klaus Moll, Bereichsleiter Energiewirtschaft bei der RhönEnergie Fulda.

Die vorteilhafte Witterung mit niedrigerem Gasverbrauch habe sich positiv auf die Versorgungslage ausgewirkt - die andere Hälfte komme durchs Sparen der Verbraucher zustande. Importe aus Norwegen und anderen Nachbarländern würden zudem aushelfen, beim Thema Flüssigerdgas brauche es dagegen noch bis Ende 2023, bis eine stabile Versorgung stehe.

Wer hat Anspruch auf die Soforthilfe?

Was muss ich als Kunde tun?

Zum 1. Januar wurden die Preise für die Grundversorgung erhöht, beim Gas seien die Märkte in Habacht-Stellung: Bei Minungsgraden würden die Speicher schnell angegriffen, mahnte Heun: "Wir drücken die Daumen, dass der harte Winter ausbleibt. Sonst kommen wir 2023/24 in die kritische Lage."

Die Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung beziehen sich auf Gas und Wärme, die RhönEnergie Fulda selbst muss das Geld für die Soforthilfe über die KfW-Bank beantragen - wenn es Mitte Dezember nicht da ist, müssen die Ansprüche beim Verbraucher geltend gemacht werden. Rund 20 Millionen Euro werden benötigt. Haushaltskunden, Vermieter und Gewerbe- bzw. Industriekunden ab 1,5 Millionen Kilowattstunden Jahresverbrauch sind ausgenommen. Je nachdem, ob der Kunde einen Dauerauftrag eingerichtet hat oder eine Einzugsermächtigung erteilt hat, gelten andere Vorgehensweisen (siehe Grafik).

Weitere Informationen unter http://re-fd.de/aktuelle-marktlage (mau) +++


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